Es gilt die Unschuldsvermutung
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Dr. Annette Schavan, erklärt der Präsident des Wirtschaftsrates,
Prof. Dr. Kurt J. Lauk:
Es gilt die Unschuldsvermutung
"Jegliche Vorverurteilungen widersprechen den Grundsätzen eines
Rechtsstaates dies sollte nicht Stil der Republik werden. Es ist ein
unhaltbarer Zustand, dass ein Gutachten der Universität an die
Öffentlichkeit gelangt, bevor die Betroffene davon Kenntnis hat. Dies
trägt dazu bei, dass die Betroffene einer Vorverurteilung ausgesetzt
wird."
Pressekontakt:
Dr. Thomas Raabe
Pressesprecher
Wirtschaftsrat der CDU e.V.
Tel. 030/24087-301
Fax. 030/24087-305
pressestelle@wirtschaftsrat.de
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Datum: 17.10.2012 - 16:39 Uhr
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Politik & Gesellschaft
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