Mitteldeutsche Zeitung: zum Fall Lance Armstrong
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findet formal ein Ende. Wirklich? Zum einen könnte Armstrong klagen.
Die UCI verstößt mit dem Beschluss gegen den Code der
Welt-Anti-Doping-Agentur. Danach sind Dopingvergehen nach acht Jahren
verjährt, eine Bestrafung bis 1998 also regelwidrig. Zum Anderen,
auch wenn die Indizien erdrückend sind: Armstrong wurde nie positiv
getestet, ein Geständnis fehlt ebenso. Zwar zweifelt niemand an
seinem betrügerischen Tun - doch rein rechtlich reicht das
keineswegs. Und außerdem fehlen die Konsequenzen bei der UCI. In der
Politik müssten Verantwortliche für kriminelle Machenschaften
zurücktreten. Die Radsport-Chefs verweigern den Schritt.
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Hartmut Augustin
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Datum: 22.10.2012 - 19:40 Uhr
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