Holzenkamp/Gerig: "Greening" darf nicht Flächenstillegung bedeuten
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Verbraucherschutz des Bundestags hat am gestrigen Montag in einer
öffentlichen Anhörung die Vorschläge der EU-Kommission zur
Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union
(GAP) erörtert. Hierzu erklären der Vorsitzende der AG Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Franz-Josef Holzenkamp, und sein Stellvertreter Alois Gerig:
"Die Vorschläge der Kommission zur Weiterentwicklung der GAP
müssen in vielen Bereichen verbessert werden. Das haben alle
Sachverständigen in der Anhörung klargemacht. Dabei gingen die
Vorstellungen allerdings weit auseinander, welche Richtung in der GAP
nach 2013 eingeschlagen werden soll. So konzentrierten sich einzelne
Sachverständige ausschließlich auf Partikularinteressen und verloren
dabei die Gesamtsituation in der Landwirtschaft aus dem Blick.
Dies ist nicht die Herangehensweise der Union. Wir wollen mit der
Weiterentwicklung der GAP erreichen, dass die Wettbewerbsfähigkeit
und die Vielfalt der deutschen Landwirtschaft auch in Zukunft
erhalten bleiben. Denn nur eine Landwirtschaft, die dem Wettbewerb
gewachsen ist, kann auch die Kosten der hohen zusätzlichen
Tierschutz-, Umwelt- und Sozialstandards in der EU schultern.
Deswegen stellt sich für uns die Frage, ob die sogenannten
Greening-Maßnahmen der EU-Kommission, also die Maßnahmen für
erweiterten Umwelt- und Naturschutz über die erste Säule der
landwirtschaftlichen Direktzahlungen, effizient sind. Dies wurde von
einigen Sachverständigen verneint. Maßnahmen, die einheitlich für
ganz Europa gelten, würden den vielen geografischen und klimatischen
Besonderheiten der europäischen Regionen nicht gerecht. Vielmehr
sollten zusätzliche regionalspezifische Umweltmaßnahmen in der
zweiten Säule der GAP, also der Förderung des ländlichen Raumes,
verankert werden. Damit bestätigen diese Experten die Position der
Union.
Insbesondere kritisieren wir den Greening-Vorschlag der
EU-Kommission, zusätzlich sieben Prozent der landwirtschaftlichen
Nutzflächen aus der Produktion zu nehmen. Gerade angesichts der
Herausforderungen der globalen Bevölkerungsentwicklung und des
Hungers in der Welt lehnen wir eine solche Maßnahme als
verantwortungslos ab. Zwar versuchten einige Vertreter von
Nichtregierungsorganisationen und die Opposition diese Auffassung zu
diskreditieren, in dem sie die Fakten verdrehten. Tatsache aber
bleibt, dass die Kommission mit ihrer Definition von ökologischen
Vorrangflächen sieben Prozent wertvollen Agrarlandes aus der Nutzung
nimmt. Deswegen werden wir weiter konstruktiv nach Lösungen suchen,
um den praktischen Natur- und Umweltschutz zu stärken, ohne die
Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen in diesem erheblichen Maße
einzuschränken."
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Datum: 23.10.2012 - 12:18 Uhr
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