WAZ: Airlines müssen Beweislast tragen
- Kommentar von Gerd Heidecke
ID: 748174
jüngsten Urteil der europäischen Richter über Schadensersatz bei
Flugverspätungen anmerkt, man werde wie bisher alle Forderungen im
Einzelfall prüfen. Einzelfallprüfung, das bedeutet bei vielen
Airlines nämlich nichts anderes als eine ausgefeilte
Verschleppungstaktik, um die eigentlich berechtigten Forderungen
ihrer in der Warteschleife hängengebliebenen Kunden abzubügeln. Auch
für die EU-Richter gibt es keine uneingeschränkten Ansprüche, etwa
bei einem Streik. Oder wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen und
die Fluggesellschaft nachweisen kann, dass sie alles Zumutbare getan
hat, um die Verspätung zu vermeiden. Dass diese Gummiregelung nicht
immer wieder zum Nachteil des Kunden gedehnt werden kann, wäre eine
Aufgabe für den Gesetzgeber. Zum Beispiel dadurch, dass eine Airline
dafür den klaren Beweis antreten müsste, wenn sie Verspäteten keine
Entschädigung bezahlen will.
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Datum: 23.10.2012 - 18:47 Uhr
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