Flosbach/Börnsen: Keine Umsatzsteuer für private Musikschulen
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Jahressteuergesetz 2013 gab es Unklarheiten über die zukünftige
Umsatzbesteuerung von privaten Bildungsleistungen, insbesondere von
privaten Musikschulen. Dazu erklären der finanzpolitische Sprecher
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Klaus-Peter Flosbach und der kultur-
und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Wolfgang
Börnsen (Bönstrup):
"Im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen haben sich
die Fachpolitiker der Koalitionsfraktionen entschieden, die geplante
Regelung zu den Bildungsleistungen aus dem Jahressteuergesetz 2013 zu
streichen. Es bleibt damit beim geltenden Recht. Öffentliche und
private Bildungsleistungen bleiben umsatzsteuerfrei.
In den parlamentarischen Beratungen im Deutschen Bundestag hat
sich gezeigt, dass Maßnahmen in diesem Bereich intensiver geprüft
werden müssen, als es die für das Gesetzgebungsverfahren vorgesehene
Zeit zulässt. Die Auswirkungen auf die verschiedenen betroffenen
Berufszweige sind sorgfältig abzuwägen, besonders im Hinblick auf die
Verhältnismäßigkeit. Daher sollen die Überlegungen, wie das nationale
Umsatzsteuerrecht an die Rechtsprechung der Europäischen Union
angepasst werden kann, noch einmal in Ruhe überdacht werden. Bereits
im Frühsommer des Jahres hatten die Kulturverantwortlichen der Union
deutlich gemacht: "Kulturelle Bildung muss in der Kulturförderung
bleiben", d.h. keine neuen Steuern für Kulturschaffende. Wenngleich
der Gesetzesvorschlag der Bundesregierung speziell für private
Musik-, Tanz- oder Ballettschulen zu keiner Veränderung der
bestehenden Rechtslage führen sollte, gab es Diskussionen darum, ob
der Wortlaut des Gesetzes in diesem Punkt deutlich genug gefasst ist.
Über sieben Millionen Bürgerinnen, Bürger in Deutschland
musizieren oder singen in ihrer Freizeit. Über eine Million Kinder
besuchen die Musikschulen in Deutschland. Über 50.000 Rock-, Pop- und
Jazzleute von Flensburg bis Freiburg sind aktiv.
Sie alle bereichern unser Musik- und Kulturland. All dieser
Einsatz ist mehr als nur eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung. Musik,
Tanz, Chorgesang sind die festen Bestandteile unserer kulturellen
Gegenwart. Hier gilt es zu fördern.
Das klare Bekenntnis, private Musikleistungen auch weiterhin nicht
zu besteuern, ist auch ein klares Bekenntnis zum Wert der kulturellen
Bildung in unserem Land."
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Datum: 24.10.2012 - 16:25 Uhr
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