Weser-Kurier: Zur neuen Nebeneinkunftsregel schreibt der Bremer "Weser-Kurier":
ID: 750020
Auftraggeber einer Nebentätigkeit auch genannt wird. Aktuell reicht
teilweise die Nennung einer Vermittlungsagentur. Haben Wähler nicht
ein Recht darauf zu erfahren, an welche Interessensgruppen ihr
Volksvertreter gebunden ist? Wer ihm für eine Rede oder eine
Beratertätigkeit Geld gibt? Dann ist da noch die Zeitspanne:
Zumindest im Gespräch ist, dass zwar im Zehn-Stufen-Modell
veröffentlicht wird - dies aber nur ein Mal jährlich. Wenn ein
Abgeordneter im Sinne eines Geldgebers das Zustandekommen eines
Gesetzes beeinflusst, würde unter Umständen viel Zeit vergehen, bis
der Wähler dies nachvollziehen kann - zu spät, denn das Gesetz wäre
längst beschlossen.
Pressekontakt:
Weser-Kurier
Produzierender Chefredakteur
Telefon: +49(0)421 3671 3200
chefredaktion@Weser-Kurier.de
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 25.10.2012 - 20:59 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 750020
Anzahl Zeichen: 963
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Bremen
Kategorie:
Innenpolitik
Diese Pressemitteilung wurde bisher 176 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Weser-Kurier: Zur neuen Nebeneinkunftsregel schreibt der Bremer "Weser-Kurier":"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Weser-Kurier (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).