ARD und NDR legen Berufung gegen Kölner Urteil zur Tagesschau-App ein, bleiben aber gesprächsbereit
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des Landgerichts Köln vom 27. September 2012 zur Tagesschau-App
eingelegt. Darüber hat NDR Intendant Lutz Marmor den NDR Rundfunkrat
am Freitag, 26. Oktober, in Hamburg informiert. "Wir setzen weiter
auf den Dialog mit der Verlagsseite. Parallel dazu lassen wir das
Urteil durch das Oberlandesgericht Köln überprüfen", so Marmor. "Nach
unserer Auffassung hat die Wettbewerbskammer bei ihrer Definition des
Begriffs der Presseähnlichkeit verfassungs- und rundfunkrechtliche
Vorgaben nicht ausreichend berücksichtigt."
Uwe Grund, der Vorsitzende des NDR Rundfunkrats: "Die
Tagesschau-App ist ein Teil von tagesschau.de und bewegt sich damit
im Kernbereich des öffentlich-rechtlichen Informationsauftrags.
Deshalb hält der NDR Rundfunkrat den Berufungsantrag für richtig,
unterstützt aber zugleich das Bemühen, im Rahmen von Gesprächen zu
einer außergerichtlichen Einigung zu kommen."
Mit dem Urteil des Landgerichts Köln war der ARD und dem für
tagesschau.de federführenden NDR untersagt worden, das mit der
Tagesschau-App abrufbare Telemedienangebot vom 15. Juni 2011 zu
verbreiten. Damit gaben die Kölner Richter einer Klage verschiedener
Verlage (u. a. Springer, WAZ, FAZ und Süddeutscher Verlag) statt.
Diese hatten zunächst beantragt, die Tagesschau-App insgesamt zu
verbieten, soweit sie nicht eine hörfunk- und/oder fernsehähnliche
Gestaltung aufweise. Nach entsprechenden Hinweisen des Gerichts auf
die Unzulässigkeit einer solchen Klage war der Antrag auf das
konkrete Angebot vom 15. Juni 2011 reduziert worden.
Pressekontakt:
NDR Norddeutscher Rundfunk
NDR Presse und Information
Telefon: 040 / 4156 - 2300
Fax: 040 / 4156 - 2199
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Datum: 26.10.2012 - 16:06 Uhr
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