EURANOVA: Neues Urteil unterstützt Anleger
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Dieses Geschäftsmodell wurde aber vom Finanzamt Bielefeld untersagt, da die Euranova Wohnungsbaugenossenschaft e.G. als nicht förderungsfähig im Sinne des Eigenheimzula-gegesetzes eingestuft wurde. Daraufhin verneinten auch die zuständigen Finanzämter der betroffenen Anleger die Gewährung der Zulage.
Gleichwohl macht die Euranova Wohnungsbaugenossenschaft e.G. weiterhin gegenüber den Anlegern die vereinbarten Zahlungen geltend. Für die Anleger bedeutet dies doppeltes Ungemach: obwohl sie nicht in den Genuss der Eigenheimzulage kommen, müssen sie die Forderungen der Euranova Wohnungsbaugenossenschaft e.G. weiter bedienen. Teilweise kommen auch noch Nachforderungen der Finanzämter hinzu.
Allerdings hat nun das Brandenburgische Oberlandesgericht festgestellt, dass Anleger in bestimmten Fällen nicht mehr an die Euranova Wohnungsbaugenossenschaft e.G. zahlen müssen. „Dies gilt dann, wenn die Anleger in einer Haustürsituation geworben wurden, wie das in der Regel der Fall war.“, so Rechtsanwalt István Cocron von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München und Berlin. „In diesem Fall liegt ein Haustürgeschäft vor, das auch jetzt noch widerrufen werden kann. Es ist daher allen Betroffenen angeraten, ihre Ansprüche anwaltlich prüfen zu lassen.“
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet. Neben den vier Partnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun sind mittlerweile auch Alexander Kainz und Thomas Sittner (LL.M.), Hendrik Bombosch und Ralf Steinmeier als Anwälte mit an Bord. Erklärter Schwerpunkt der wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei ist Kapitalmarktrecht. Daneben umfasst das Beratungsspektrum aber auch Gesellschafts- und Steuerrecht. Seit Oktober 2007 ist CLLB Rechtsanwälte mit eigenem Büro in Berlin vertreten.
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Datum: 03.03.2009 - 15:26 Uhr
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Freigabedatum: 03.03.2009
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