Die neue Großelternzeit stärkt das Miteinander der Generationen

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Die neue Großelternzeit stärkt das Miteinander der Generationen



(pressrelations) - g der Interessen zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten

Das Bundesfamilienministerium hat am heutigen Montag den Gesetzentwurf zur Erweiterung der Großelternzeit in die Abstimmung mit den Ländern und Verbänden gegeben. Dazu erklärt die familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär:

"Die Familienpolitikerinnen und Familienpolitiker der CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßen die geplante Erweiterung der Großelternzeit, die die Gestaltungsspielräume von Familien erhöhen wird.

Der Gesetzentwurf räumt allen erwerbstätigen Großeltern grundsätzlich die Möglichkeit ein, eine berufliche Auszeit zu nehmen oder die Arbeitszeit zu reduzieren, um ein Enkelkind im Alter von unter drei Jahren zu betreuen und sein Aufwachsen eine Zeitlang intensiv zu begleiten.
Nach geltender Rechtslage haben Großeltern nur in problematischen Lebenssituationen einen Rechtsanspruch auf eine Auszeit von ihrer Erwerbsarbeit - und zwar immer dann, wenn ihre Kinder in ganz jungen Jahren Eltern werden, selbst noch im Haus der Eltern leben und sich noch in ihrer Berufsausbildung befinden. Alle anderen Eltern können bei der Betreuung ihres Kleinkindes bislang nur begrenzt auf die Unterstützung der erwerbstätigen Großeltern zurückgreifen.

Die Neuregelung gewährt einen angemessenen Ausgleich der berechtigten Interessen zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten. Kleine und mittlere Unternehmen werden dadurch entlastet, dass der Rechtsanspruch für Großeltern auf Reduzierung oder Unterbrechung ihrer Erwerbsarbeit nur in Betrieben gilt, die mehr als 15 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen."


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Datum: 29.10.2012 - 16:15 Uhr
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