Ein negativer Schufa Eintrag kann in vielen Bereichen des Lebens zu erheblichen Schwierigkeiten führen.
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Alle Einträge bezüglich umstrittener Forderungen muss die Schufa löschen beziehungsweise sperren.
Ein negativer Schufa Eintrag kann schnell zustande kommen. Kommt man einer vertraglich festgelegten Zahlungsverbindlichkeit auch nach zweimaliger Mahnung nicht nach, kann das einen Eintrag zur Folge haben. Auch unberechtigte Forderungen können zu einem Schufa Eintrag führen, wenn man dagegen keinen Widerspruch erhebt.
Dem Verbraucher stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, um den Schufa Eintrag löschen zu lassen. In der Regel erfolgt das Schufa Löschen automatisch drei Jahre nachdem die Zahlung geleistet ist. Es ist aber möglich, schneller einen Schufa Eintrag löschen zu lassen, wenn gewisse Bedingungen erfüllt werden.
Hat man alle Zahlungen zur Zufriedenheit des Gläubigers geleistet, kann man schon vor Ablauf der Dreijahresfrist den Schufa Eintrag löschen lassen. Um die Schufa löschen zu lassen, braucht man in diesem Fall eine schriftliche Bestätigung des Gläubigers, sowohl als auch eine Löschungsurkunde, die man beim zuständigen Amtsgericht erhält. Mit diesen Dokument kann man die Schufa löschen lassen.
Es gibt auch einige Sonderfälle, in denen man darauf bestehen kann, den Schufa Eintrag löschen zu lassen. Das ist zum Beispiel bei Kleinschulden unter 1,000 Euro der Fall. Diese Schufa löschen ist möglich, wenn die Schuld einen Monat nach dem Eintrag beglichen wurde. Dies gilt für alle Kleinschulden, die nach dem 1. Januar 2007 erfolgten.
Auch bei falschen Einträgen kann man die Schufa löschen lassen. Man sollte dabei jedoch bedenken, dass die Schufa selbst nur Informationen verwaltet. Um einen falschen Schufa Eintrag löschen zu lassen, sollte man sich deshalb zunächst an das Unternehmen wenden, von dem der Eintrag ausgegangen ist. Ist es auf diese Weise möglich zu beweisen, dass der Eintrag falsch ist, kann man die Schufa löschen lassen. Sollte die Schufa wieder Erwarten nicht auf das Gesuch den Schufa Eintrag löschen zu lassen reagieren, lohnt es sich, einen Anwalt einzuschalten, um die Schufa löschen zu lassen.
Es ist wichtig, sich darüber zu informieren, ob es nötig ist, einen Schufa Eintrag löschen zu lassen. Dazu kann man einmal im Jahr eine Schufa-Selbstauskunft einholen. Bestehen alte oder ungerechtfertigte Einträge, sollte man schnellst möglich die Schufa löschen lassen. Erfahren sie, wie man sofort seine Schufa Einträge löscht. Auf www.schufa-loeschen.info wird ihnen gezeigt wie Sie dabei richtig vorgehen.
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Datum: 29.10.2012 - 22:45 Uhr
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