Nicht den Staat durch Nichtstun erben lassen

Nicht den Staat durch Nichtstun erben lassen

ID: 756517

Nur jeder Vierte verfügtüber einen letzten Willen



StB. Bettina M. Rau-FranzStB. Bettina M. Rau-Franz

(firmenpresse) - Essen, 06. November 2012*****Vererben ist nicht einfach! Der plötzliche (ungeplante) Todesfall (Unfall/Herzinfarkt) zeigt in der Praxis immer wieder, wie sehr das Thema vernachlässigt wird. Man denkt, es sei alles geregelt und dann? Der oft gehörte Standardspruch lautet:"Ist mir doch egal, was nach meinem Tod passiert". Die bittere Folge: Streit in der Familie, teure gerichtliche Auseinandersetzungen, Zerfall des Vermögens oder: Der Staat erbt! Nur jeder Vierte verfügt über einen letzten Willen.

"Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Sind Kinder vorhanden, erhält der überlebende Ehegatte allenfalls die Hälfte! Und wenn man stirbt, ohne ein Testament zu hinterlassen, erbt ein/der Lebensgefährte/in gar nichts. Die "Alternative", ein selbst verfasstes Testament, ist eben keine Alternative. Selbst verfasste Testamente sind oft fehlerhaft weil falsch abgefasst, unklar, widersprüchlich und/oder missverständlich. Eine Generalvollmacht, eine Betreuungsverfügung, ein Patiententestament und ein Testament - notariell beglaubigt - sind ein unbedingtes MUSS, wenn ein Nachlass zu regeln ist", erklärt Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Essen.

Steuerberaterin Rau-Franz rät: "Durch Nichtstun nicht den Staat, nicht Großorganisationen, die einen Großteil an Verwaltungskosten verschlingen und nicht entfernte, unbekannte Verwandte erben lassen! Bedenken Sie Ihren Ehegatten/Ihren Lebenspartner gezielt! Und wenn Sie an Organisationen vererben und so helfen wollen: Gründen Sie eine Stiftung. Immer mehr Privatleute, Firmen und Organisationen gründen eine Stiftung. Zurzeit sind es 3.026 gemeinnützige Stiftungen in NRW. Es ist einfacher und kostengünstiger als Sie glauben".


Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Heute zählt Roland Franz & Partner mit seinen ca. 40 Mitarbeitern zu den großen Steuerberatungspraxen in Essen.
Von diesem Standort werden Mandanten inner- und außerhalb der Region gleichermaßen intensiv betreut.
Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.



PresseKontakt / Agentur:

GBS-Die PublicityExperten
Dr. Alfried Große
Am Ruhrstein 37c
45133 Essen
ag(at)publicity-experte.de
0201-8419594
http://www.publicity-experte.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Straßenverkehrsrecht Standard&Poor
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 06.11.2012 - 11:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 756517
Anzahl Zeichen: 1939

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Bettina M. Rau-Franz
Stadt:

Essen


Telefon: 0201-81095-0

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 208 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Nicht den Staat durch Nichtstun erben lassen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Roland Franz&Partner, Steuerberater - Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Bei Zahlung an die Finanzkasse: Verwendungszweck angeben ...

Essen, 23. Juli 2014*****Obwohl von der korrekten Verbuchung der Finanzkasse auszugehen ist, rät Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Velbert, ...

Das war doch keine Unfallflucht! ...

Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, gemeinhin als Unfallflucht bezeichnet, ist ein sehr häufig vorkommendes strafbares Delikt, wobei oft der Satz zu hören ist, "das war doch keine Unfallflucht"! Staatsanwalt a.D. Klaus-Dieter Litzenbu ...

Zinsen aus Privatdarlehen versteuern ...

Wer privat Geld verleiht, der kann dafür auch Zinsen verlangen. Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Velbert, Essen und Düsseldorf, warnt abe ...

Alle Meldungen von Roland Franz&Partner, Steuerberater - Rechtsanwälte


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z