Bahnbrechende Urteile im Fall Commerzbank PMIA
Tauschempfehlungen stellen ungleich höhere Anforderungen an die Beratungsleistung der Bank
Obwohl beide Entscheidungen noch nicht rechtskräftig sind, zeigen sie deutlich, dass das Kapitel der offenen Fonds nun endlich juristisch aufgearbeitet wird – zugunsten der Geschädigten. „Die Grundsatzurteile sind da. Sie bestätigen meine Behauptung, dass eine Bank nicht gewinnt, wenn man ihr aus technischer Sicht bescheinigt, dass die Empfehlung keine ausreichende Ertrags- und Kapitalsicherungssubstanz hatte. Das dürfte auch neuer Grundsatzrechtsprechung des BGH den Weg bereiten“, so Helge Petersen.
Der von der Allianz Global Invest (AGI) extra für Commerzbank-Kunden aufgelegte Dachimmobilienfonds Premium Management Immobilien Anlagen (PMIA) wurde ab 2008 systematisch an Bestandskunden vertrieben, etwa als Tausch aus dem sicheren und gut laufenden HausInvest Europa in den offenen Immobiliendachfonds PMIA. Die beiden Urteile belegen, dass, wenn eine solche Tauschempfehlung erfolgt, die Bank hierfür objektgerechte Gründe anzuführen hat. Da es sich bei einem Tausch
nicht um isolierte Empfehlungen handele, gelten striktere Aufklärungspflichten. „Die Tauschempfehlung von HausInvest in PMIA erfolgte gerade nicht aufgrund von objektiven Gründen, die im Interesse der Anleger lagen. Letztendlich sollte nur das für die Bank lukrativere Produkt vermarktet werden. Die Gerichte geben uns Recht und sorgen damit für positive Aussichten auch für Besitzer geschlossener Fonds, bei denen Ähnliches gilt“, kommentiert Petersen.
Helge Petersen, der seinen Mandanten bisher davon abriet, das zuvor erkämpfte Angebot der Commerzbank, die 83 Prozent für 25.000 Anleger, Streitwert über 1 Milliarde Euro, anzunehmen und weiter gerichtlich vorzugehen, konnte damit seine Versprechen gegenüber den Mandanten einhalten. Die Bilanz ist beeindruckend: 15 positive Ombundsmannentscheidungen, eine Vielzahl außergerichtlicher und gerichtlicher Vergleiche um die 100 Prozent sowie diese aktuellen Urteile aus Lübeck und Kiel geben seinem Qualitätsstandard Recht.
Auch für all die anderen Geschädigten, die die Kanzlei vertritt, bedeutet dies einen erheblichen Erfolg. Die Urteile werden auch Auswirkungen auf die Fälle rund um Kapitalprotect Substanz P (WKN SEB1AM) und Allianz Flexi Immo (WKN 979733) oder weitere offene und geschlossene Fonds haben. Für Helge Petersen und seine Fachleute geht es nun darum, die vielfach höheren Schadenssummen im Schiffsbereich und anderen geschlossenen Beteiligungen erfolgreich gegen die Commerzbank ins Feld zu führen.
Die Kanzlei Petersen & Collegen kämpft schon seit Jahren erfolgreich im Interesse ihrer Mandanten mit den Banken und bietet eine Ersteinschätzung der Fälle kostenlos an.
Weitere Informationen unter www.kanzlei-helge-petersen.de
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Die Fachanwaltskanzlei Helge Petersen & Collegen, Kiel wurde 2007 gegründet und ist seit Beginn auf Fälle im Bank- und Kapitalmarktrecht- spezialisiert. Der Fachanwalt Helge Petersen verfügt über umfangreiche Erfahrungen auf diesem Gebiet, auch durch frühere Tätigkeiten als Finanzberater in einer Bank, durch seine Tätigkeit im Fondmanagement in FFM sowie als Anwalt und vertretener Leiter des Bereiches Banken und Versicherungen der Verbraucherzentrale in Schleswig-Holstein. Zurzeit kümmern sich fünf Anwälte und sechs qualifizierte Fachangestellte um die Belange der Mandanten. Bereits in der ersten Bankhaftungswelle (Lehman Brothers) verhalf die Kanzlei zahlreichen geschädigten Anlegern zu Rückzahlungen ihrer verloren geglaubten Gelder. Die Kanzlei gibt vor Auslösung von Kosten immer eine realistische Einschätzung über die Erfolgsaussichten und hält deswegen bei übernommenen Mandaten eine sehr hohe Erfolgsquote. Ein Schwerpunkt von Helge Petersen liegt in der Vertretung von Commerzbank- und Postbankkunden. Im Blog http://www.kanzlei-helge-petersen.de stellt die Kanzlei regelmäßig neue Fälle und Erfolge vor.
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Datum: 07.11.2012 - 11:10 Uhr
Sprache: Deutsch
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