Märkische Oderzeitung: zum Streit über Deals im Strafprozess:
ID: 758168
orientalischen Basars. Dennoch dürfen sich Richter, Staatsanwälte und
Verteidiger in Hinterzimmer zurückziehen und gemeinsam um ein Urteil
für den Angeklagten feilschen. Die seit 2009 legalisierte Regelung
von sogenannten Absprachen hat das Vertrauen in die Justiz nicht
gestärkt. Vor allem weil die gerichtliche Aufklärungspflicht nicht
auf der Gunst eines Straftäters basieren darf. Ungerecht ist die
Regelung auch deshalb, weil sie den Eindruck einer
Zwei-Klassen-Justiz vermittelt. Ein kleiner Ladendieb wird nämlich
niemals in den Genuss einer gerichtlichen Verständigung kommen. Nur
in komplizierten Fällen mit hochbezahlten Anwälten gibt es Deals
zwischen den Prozessbeteiligten. Da kann doch etwas nicht mit rechten
Dingen zugehen.
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Datum: 07.11.2012 - 21:15 Uhr
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