Unisex-Tarife: Auch KFZ-Haftpflicht wird 2013 für viele teurer

Unisex-Tarife: Auch KFZ-Haftpflicht wird 2013 für viele teurer

ID: 758940

Stichtag für einen Wechsel ist der 30. November



(firmenpresse) - Millionen Autofahrer bekommen dieser Tage Post von ihren Haftpflichtversicherern. In diesem Jahr dürfte häufiger als sonst eine Tariferhöhung in den Umschlägen stecken. Denn auch in der KFZ-Haftpflicht werden nach einer EU-Norm künftig Unisex-Tarife vorgeschrieben.

Weil weibliche und männliche Autohalter nicht mehr nach dem Geschlecht kalkuliert werden dürfen, werden viele Tarife angepasst. Junge Frauen, die wegen ihres vorsichtigen Fahrstiles seltener Unfälle bauen, werden nicht wie bisher günstiger als Männer versichert.

KFZ-Halter, die ihre Haftpflichtversicherung wechseln möchten, können dies in den meisten Fällen mit einer Kündigung zum Jahresende tun. Nach dem Versicherungsrecht muss die Kündigung dazu spätestens einen Monat vorher schriftlich beim Versicherer vorliegen. Stichtag für die Kündigung der alten Versicherung ist somit jeweils der 30. November des Kalenderjahres.

Verändert die Versicherungsgesellschaft nach diesem Stichtag die Konditionen für das kommende Jahr, hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht und kann auch danach noch aus dem Vertrag aussteigen. Dieses Recht gilt nicht, wenn die tariflichen Veränderungen aufgrund geänderter gesetzlicher Bestimmungen ( z.B. höherer Steuern ) zustande kommen.

Im formlosen Kündigungsschreiben muss die Versicherungsnummer, das Datum und der Kündigungsgrund angegeben werden. Dazu genügt es, entweder "fristgemäße Kündigung zum nächstmöglichen Termin" oder bei Sonderkündigung "außerordentliche Kündigung wegen Beitragserhöhung" zu schreiben. Am Ende des Schreibens kann man um eine Kündigungsbestätigung und einen Nachweis über die aktuell geltende Schadensfreiheitsklasse bitten.

Einen neuen Tarif sollte man sich schon vor der Kündigung ausgesucht haben. Der Versicherungsschutz im alten Tarif bleibt noch bis zum Jahresende bestehen. Es ist jedoch sehr wichtig, dass die neue Versicherung mit Wirkung zum 1. Januar des nächsten Kalenderjahres in Kraft tritt.



Die Versicherer bieten gerade im Vorfeld des Stichtages sehr günstige Angebote für eine KFZ-Haftpflicht an. Jeder Autofahrer kann seinen aktuellen Tarif in einem Online-Rechner testen.
Dazu benötigt man den Fahrzeugschein, den Führerschein, die letzte Beitragsabrechnung und den aktuellen Kilometerstand.

Stellt sich heraus, dass auf dem Markt wesentlich günstigere Tarife für den eigenen Fahrzeugtyp zu haben sind, sollte man nicht zögern und einen Wechsel einleiten.


--> Zum Versicherungsvergleich KFZ-Haftpflicht






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drucken  als PDF  Bundestag verabschiedet Markttransparenzstelle Die Zukunft des Automobilhandels
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Datum: 08.11.2012 - 16:10 Uhr
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