FOM-Weihnachtsseminar: Wer wem was schenken darf?
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„Ob Reklamation, Haftung oder Minderjährigenrecht – bei Schenkungen spielen diverse Faktoren eine Rolle“, erklärt Jesgarzewski. „Wer diese kennt, erspart sich und seinen Liebsten möglicherweise jede Menge Ärger unterm Weihnachtsbaum.“ Der minderjährigen Cousine beispielsweise einen Hund zu schenken, sollte unbedingt vorab mit ihren Eltern besprochen werden. Denn § 107 des Bürgerlichen Gesetzbuches besagt: Beschränkt Geschäftsfähigen, zu denen Minderjährige zählen, darf lediglich ein rechtlich vorteilhaftes Geschenk gemacht werden. Es dürfen keine Folgekosten für Steuern, Futter oder Unterhalt entstehen. „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Besser beim Weihnachtsseminar vorbeischauen, etwas über die rechtlichen Tücken des Schenkens lernen und sich im Anschluss bei Bedarf über das berufsbegleitende Studienmodell der FOM Hochschule informieren“, empfiehlt Jesgarzewski.
Weitere Informationen finden sich unter www.fom-bremen.de.
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die gemeinnützige FOM Hochschule gehört zur Stiftung BildungsCentrum der Wirtschaft (BCW) in Essen. Aktuell zählt die Hochschule in Bremen und weiteren 24 Städten in Deutschland und Luxemburg 21.000 Studierende. Das Besondere: Sie absolvieren die staatlich anerkannten und akkreditierten Bachelor- und Masterstudiengänge berufsbegleitend parallel zu Job oder Ausbildung.
Sarah Lange
denkBar PR & Marketing GmbH
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Datum: 14.11.2012 - 13:58 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Sarah Lange
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Bremen
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Freigabedatum: 14.11.2012
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