Gedenken an 50 Jahre Unterdrückung des tibetischen Volkes
ID: 76555
Gedenken an 50 Jahre Unterdrückung des tibetischen Volkes
Anlässlich des 50. Jahrestages des tibetischen Volksaufstandes erklären die Sprecherin für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erika Steinbach MdB sowie der stv. Vorsitzende des Menschenrechtsausschusses, Holger Haibach MdB:
Seit einem halben Jahrhundert wird dem tibetischen Volk ein Leben in kultureller und religiöser Selbstbestimmung verweigert und der Dalai Lama von chinesischer Seite auf unerträgliche Weise als Separatist verunglimpft.
Vor einem Jahr hatten Tibeter ihren Zorn auf die Chinesen in teilweise gewaltsamen Ausschreitungen auf den Straßen Lhasas zum Ausdruck gebracht. Solche Szenen dürfen sich im diesem Jahr nicht wiederholen. Auch aus diesem Grunde ist die Einführung des chinesischen Gedenktages „für die Befreiung von der Leibeigenschaft“ am 28. März unverständlich. Sie ist eine von chinesischer Seite beabsichtigte Provokation der Tibeter.
China muss endlich Bereitschaft zeigen, mit den Vertretern des Dalai Lama ernsthafte und zielgerichtete Verhandlungen aufzunehmen, um eine gewaltfreie Lösung der Tibetfrage herbeizuführen. Die Repressionen der chinesischen Seite gegenüber der tibetischen Sprache, Kultur und Religion müssen ein baldiges Ende finden.
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
mailto:fraktion@cducsu.de
http://www.cducsu.de
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 10.03.2009 - 10:26 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 76555
Anzahl Zeichen: 0
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 247 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Gedenken an 50 Jahre Unterdrückung des tibetischen Volkes"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
CDU/CSU-Fraktion (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).