Deutsche Flugsicherung wird fit gemacht für Europa
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Deutsche Flugsicherung wird fit gemacht für Europa
Entscheidung des Bundeskabinetts begrüßt
Die heutige Entscheidung des Bundeskabinetts zur Deutschen Flugsicherung wird begrüßt. Hiernach soll das Grundgesetz an die Vorgaben der EU zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Luftraums angepasst werden. Auch werden die Regelungen des Luftverkehrsgesetzes entsprechend geändert, um die Voraussetzungen für eine europarechtskonforme Ausgestaltung der Flugsicherung zu schaffen.
Diese Änderungen waren nötig, da durch EU-Recht künftig die Flugsicherung nicht mehr an den nationalen Grenzen Halt macht, sondern durch die Bildung von funktionalen Luftraumblöcken, die sich an den Verkehrsströmen orientieren, ein europaweiter einheitlicher Luftraum gebildet wird. Dazu müssen die nationalen Flugsicherungsorganisationen wesentlich stärker als bisher in betrieblicher, technologischer und unternehmerischer Hinsicht kooperieren. Bisher war der Deutschen Flugsicherungs GmbH ein derartiges kooperatives wie grenzüberschreitendes Engagement faktisch verwehrt.
Die Rechts- und Strukturanpassungen helfen letztlich auf europäischer Ebene, eine Verminderung des Kerosinverbrauchs und dadurch bedingt eine signifikante CO2-Reduzierung im Luftverkehr zu erreichen. Durch die verstärkte internationale Zusammenarbeit und direktere Flugwege können so bis zu 12 % der CO2-Emissionen - das entspricht in etwa 11,2 Mio. Tonnen - eingespart werden.
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Datum: 11.03.2009 - 13:15 Uhr
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