Vorsitzender des Immunitätsausschusses des Deutschen Bundestages widerspricht Andeutungen des Verte

Vorsitzender des Immunitätsausschusses des Deutschen Bundestages widerspricht Andeutungen des Verteidigers des Abgeordneten Jörg Tauss

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Vorsitzender des Immunitätsausschusses des Deutschen Bundestages widerspricht Andeutungen des Verteidigers des Abgeordneten Jörg Tauss



(pressrelations) - Der Vorsitzende des Immunitätsausschusses des Deutschen Bundestages, Thomas Strobl, MdB, widerspricht Andeutungen des Verteidigers des Abgeordneten Jörg Tauss (SPD) in Medienberichten, wonach die Aufhebung der Immunität seines Mandanten wegen des Verdachts des Besitzes kinderpornographischen Materials im Zusammenhang stehe mit der Funktion des Vorsitzenden des Ausschusses als Generalsekretär der baden-württembergischen CDU und politischem Kontrahenten.

Thomas Strobl: „Die Empfehlung zur Genehmigung der gerichtlichen Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen gegen den Abgeordneten Jörg Tauss habe nicht ich allein abgegeben, sondern sowohl der eingesetzte Berichterstatter, der Abgeordnete Jörg van Essen (FDP), als auch alle anderen Mitglieder des dafür zuständigen Immunitätsausschusses nach Darlegung der Verdachtsmomente durch die Staatsanwaltschaft. Die Entscheidung ist ohne jede Gegenstimme, auch nicht von Seiten der SPD getroffen worden. Auch der Bundestag hat mit nur einer Gegenstimme bei zwei Enthaltungen aus dem Lager der Grünen die Genehmigung dann endgültig beschlossen. Alle anwesenden SPD-Abgeordneten haben der Durchsuchung zugestimmt. Jede Andeutung, ich könnte meine Funktion als Vorsitzender des Immunitätsausschusses aus parteipolitischen Gründen ausgenutzt haben, ist vollkommen abwegig. Im Gegenteil, bei den Beratungen im Ausschuss habe ich mich ausdrücklich dafür ausgesprochen, die ursprünglich von der Staatsanwaltschaft ebenfalls beantragte Durchsuchung der Landesgeschäftsstelle der SPD in Stuttgart zunächst auszusetzen, um unverhältnismäßig hohen politischen Schaden, der nicht in einem angemessenen Verhältnis zum erwarteten Durchsuchungserfolg gestanden hätte, abzuwenden.“


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Datum: 11.03.2009 - 18:30 Uhr
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