Mitteldeutsche Zeitung: zu Urteil von Hordorf
ID: 772767
wieder gutmachen kann, muss allen klar sein. Klar ist zudem, dass es
in diesem Prozess ausschließlich um die persönliche Schuld des
Angeklagten ging. Gefühlt bleibt aber auch der Eindruck, dass die
Deutsche Bahn zu schnell aus dem Schneider war. Sie kam nie bis auf
die Anklagebank, Ermittlungen wurden eingestellt. Sicherungstechnik,
die den Unfall verhindert hätte, war auf Strecken wie in Hordorf mit
maximal erlaubtem Tempo 100 nicht vorgeschrieben. Durfte sich die
Bahn aber jahrelang auf einer Verordnung ausruhen, obwohl ihr die
Gefahren angesichts vorheriger Beinahe-Unfälle bewusst gewesen sein
müssen? Fragwürdig ist das allemal.
Pressekontakt:
Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 28.11.2012 - 19:33 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 772767
Anzahl Zeichen: 897
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Halle
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 153 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Mitteldeutsche Zeitung: zu Urteil von Hordorf"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Mitteldeutsche Zeitung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).