Michalk: Taubblindheit als eigene Behinderung anerkennen
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ein eigenständiges Merkzeichen für taubblinde Menschen im
Schwerbehindertenausweis debattiert. Dazu erklärt die Beauftragte für
Menschen mit Behinderungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria
Michalk:
"In Deutschland leben rund 6.000 taubblinde Menschen. Sie haben in
ihrem Schwerbehindertenausweis die Merkzeichen 'Bl' für 'Blind' und
'Gl' für 'Gehörlos'. Doch Taubblindheit lässt sich nicht durch die
Addition dieser Merkzeichen abbilden. Die Kombination aus einer Hör-
und Sehbehinderung führt zu einer völlig neuen Behinderungsart und
damit zu neuen Herausforderungen.
Auch der einstimmige Beschluss der letzten Arbeits- und
Sozialministerkonferenz (ASMK) für ein neues Merkzeichen 'Tbl' ist
ein wichtiges Signal, denn wir brauchen eine bundeseinheitliche
Regelung. Bereits im Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention hat sich die Bundesregierung diesem
Thema angenommen und eine Studie in Auftrag gegeben, um die
Lebenssituation von taubblinden Menschen, ihre besonderen Bedürfnisse
sowie die genauen Kriterien für ein eigenes Merkzeichen abbilden zu
können.
Die Union setzt sich seit längerem mit dieser Frage auseinander.
So hat sich bereits in im Juni 2011 die Christliche
Arbeitnehmerschaft für ein eigenes Merkzeichen ausgesprochen. Wir in
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben den Bedarf einer differenzierten
Lösung erkannt und bereiten eine Entscheidung auf fundierter
Grundlage vor."
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Datum: 30.11.2012 - 10:40 Uhr
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