Mitteldeutsche Zeitung: zu Unterhaltsrecht
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Kindes Anspruch auf Unterhalt vom Ex-Gatten. Der Geschiedene muss nur
dann weiterhin Unterhalt zahlen, wenn sie gut begründen können, warum
ein Vollzeitjob nicht mit der Kinderbetreuung vereinbar ist. Ziel der
Reform war es, der traditionellen Hausfrauenehe den Garaus zu machen.
Das ist gelungen. Doch das neue Unterhaltsrecht hatte einen großen
Makel. Was ist mit den Frauen, die im Vertrauen darauf, dass ihr
Ex-Mann bei einer Scheidung für ihren Unterhalt sorgen wird, vor 20
Jahren ihren Beruf aufgegeben haben? Diese Frauen waren die großen
Verliererinnen des neuen Unterhaltsrechts. Es ist deshalb nur richtig
und fair, wenn Richter bei der Berechnung des Unterhalts künftig
stärker die Dauer der Ehe berücksichtigen müssen.
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Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
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Datum: 02.12.2012 - 20:03 Uhr
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