Das Flughafenverfahren im Asylrecht gehört endlich abgeschafft
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Das Flughafenverfahren im Asylrecht gehört endlich abgeschafft
"Der aktuelle Skandal ist nur die Spitze des Eisbergs. Durch das so genannte Flughafenverfahren im Asylverfahrensgesetz ist es den Behörden möglich, Asylsuchende am Flughafen festzuhalten, anstatt sie in eine Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber zu bringen. Der Antrag auf Asyl- oder Flüchtlingsanerkennung wird im Transitbereich des Flughafens geprüft. Allein 2007 strandeten 539 Flüchtlinge im Flughafentransit in Berlin-Schönefeld, Düsseldorf, Frankfurt/Main, Hamburg und München.
Faktisch gibt es eine Frist von 19 Tagen für die Durchführung des Asylverfahrens im Transitbereich, dann muss die Einreise in den meisten Fällen erlaubt werden. Offensichtlich ist das die Motivation für die Beamten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, hohen Druck auf die Betroffenen auszuüben und sie in ein entwürdigendes Schnellverfahren zu zwingen. Dieser unmenschliche Umgang mit Schutzsuchenden muss endlich beendet werden."
F.d.R. Beate Figgener
Pressesprecher
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Datum: 13.03.2009 - 15:45 Uhr
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