Neue OZ: Kommentar zu Unterhaltsrecht/Scheidung
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Einmal Chefarztgattin, immer Chefarztgattin. Mit dieser primitiven
Parole boxten 2008 die Befürworter das neue Unterhaltsrecht durch.
Die zweifellos unfaire Regelung, dass der Mann nicht selten bis an
sein Lebensende zur Kasse gebeten wurde, damit die Ex-Partnerin nach
der Scheidung keine Einschränkung ihres Lebensstandards hinnehmen
musste, wurde damals quasi ins Gegenteil verkehrt. Auch Frauen, die
sich im Vertrauen auf eine traditionelle Rollenverteilung jahrelang
um Kinder und Haushalt kümmern, stehen seitdem oft ohne irgendeinen
Anspruch auf nachehelichen Unterhalt da. Zu alt, um noch beruflich
Fuß zu fassen, drohen sie in Armut abzugleiten.
Sogar wenn die Scheidung schon viele Jahre zurückliegt, kann der
zahlende Partner gegen den alten Unterhaltstitel mit einer
Abänderungsklagevon vor 2008 vorgehen. In vielen Fällen geschieht das
auch, und nicht wenige Frauen stehen plötzlich mit leeren Händen da.
Fünf lange Jahre haben die Politiker gebraucht, um zu merken, dass
sie sich bei der Reform des Unterhaltsrechts zu sehr von dem Klischee
der viel zitierten Chefarztgattin haben beeinflussen lassen. Die
Ankündigung der Bundesregierung, die Dauer einer Ehe künftig stärker
zu berücksichtigen, geht in die richtige Richtung. Auf eine
traditionelle Rollenverteilung in einer Ehe sollten sich Frauen aber
auch in Zukunft nur einlassen, wenn sie sich durch einen Ehevertrag
abgesichert haben. Vertrauen ist gut, ein Vertrag aber besser.
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Datum: 02.12.2012 - 22:00 Uhr
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