Kölner Stadt-Anzeiger: Für NPD-Verbot zuständiger Gerichtssenat verliert bis 2015 zwei Richter - Erfolg einer möglichen Klage ist dadurch gefährdet
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Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts wird bis zum Sommer 2015
zwei Richter verlieren - mit der Folge, dass dann alle übrigen sechs
Richter einem Verbotsantrag zustimmen müssten, damit er erfolgreich
ist. Das berichtet der "Kölner Stadt-Anzeiger" (Mittwoch-Ausgabe)
unter Berufung auf Gerichtskreise. So scheide die Richterin Gertrude
Lübbe-Wolff im April 2014 aus dem Zweiten Senat aus, ihr Kollege
Michael Gerhardt im Juli 2015. Beide hätten dann die maximal mögliche
Zugehörigkeit zum Gericht von zwölf Jahren erreicht. In
Gerichtskreisen wird in dem Zusammenhang weiter auf das
Bundesverfassungsgerichtsgesetz verwiesen, demzufolge zwei Drittel
jener Richter am Ende für ein Verbot stimmen müssten, die dem
zuständigen Zweiten Senat schon zu Beginn des Verfahrens angehört
haben. Zwei Drittel von acht seien aber de facto drei Viertel. Sollte
das Verfahren über den Juli 2015 hinaus andauern, müssten also alle
sechs übrigen Richter für das Verbot votieren, heißt es. Dies könne
einen Erfolg erschweren.
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Datum: 05.12.2012 - 01:00 Uhr
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