WAZ: NRW-FDP will Sicherheit für längere Kurzarbeiter-Regelung
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des Kurzarbeitergeldes hat der nordrhein-westfälische FDP-Chef
Christian Lindner von der schwarz-gelben Bundesregierung ein
deutliches Signal der Gesprächsoffenheit gefordert. "Die
Bundesregierung sollte Beschäftigten, Mittelstand und Industrie die
Sicherheit geben, dass sie im Ernstfall rasch und entschlossen mit
einer erneut verlängerten Auszahlung des Kurzarbeitergeldes reagieren
würde. Wenn es benötigt wird, darf es keinen Zeitverzug geben", sagte
Lindner den Zeitungen der WAZ-Mediengruppe (Mittwochausgaben).
Damit stellen sich die NRW-Liberalen gegen FDP-Chef und
Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler, der zuletzt eine
Verlängerung des Kurzarbeitergeldes abgelehnt hatte. Das
Kurzarbeitergeld wird von der Bundesagentur für Arbeit (BA) gezahlt
und soll verhindern, dass Unternehmen in konjunkturellen Krisen
Mitarbeiter entlassen. Die BA erstattet in der Regel für höchstens
sechs Monate 60 Prozent des ausgefallenen Nettoeinkommens. Nach dem
Einbruch der Weltwirtschaft 2008/2009 war die Bezugsdauer
zwischenzeitlich auf bis zu 24 Monate verlängert worden. "Es besteht
kein Anlass für Alarmstimmung am Arbeitsmarkt, aber die sich
abkühlende Konjunktur erfordert schon heute besondere Aufmerksamkeit.
Die jüngsten Äußerungen von Arbeitgebern und Gewerkschaften müssen
ernst genommen werden", so Lindner. Bereits im ersten Quartal 2013
könnten den ersten Betrieben, die gegenwärtig bereits die Kurzarbeit
nutzen, sonst Probleme drohen, so Lindner.
Wilhelm Segerath, Konzernbetriebsratschef des Technologie- und
Stahlkonzerns Thyssen-Krupp, fordert eine Verlängerung des
Kurzarbeitergeldes. "Wir brauchen die Verlängerung des
Kurzarbeitergeldes zur Beschäftigungs- und Kapazitätssicherung",
sagte Segerath den Zeitungen der WAZ-Mediengruppe. Anderenfalls habe
er die große Sorge, dass Thyssen-Krupp "den Fehler macht, sich
freiwillig kleiner zu stutzen". Bei Thyssen-Krupp sind die ersten
Stahlarbeiter am Standort Duisburg im August in Kurzarbeit gegangen.
Anfang Februar würde rechnerisch für die ersten Betroffenen die
Kurzarbeit auslaufen. Im schlimmsten Fall könnte das betriebsbedingte
Kündigungen nach sich ziehen, "das würden wir aber nicht hinnehmen",
so Segerath.
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Datum: 05.12.2012 - 05:00 Uhr
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