Eigenkapital wichtiger als Kundenbedürfnisse

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Hybridanleihe: Wie die Commerzbank tausende Kleinanleger in einer unbrauchbaren Geldanlage 497 Jahre gefangen hält.



(firmenpresse) - Für die Commerzbank ist die Hybridanleihe (WKN CK 4578) ein gutes Geschäft, mit der eigenkapitalähnlichen, nachrangigen Unternehmensanleihe mit sehr langer Laufzeit unterlegt sie ihre Geschäftsrisiken. Für unbedarfte Privatanleger hingegen stellt diese Geldanlage ein unkalkulierbares Risiko dar. Trotzdem vertrieb die Bank sie an rentenorientierte Kleinsparer. Weil das vorzeitige Kündigungsrecht allein im Ermessen der Bank liegt, fühlen sich hunderte Anleger „gekidnappt“. Am 18.12.2012 muss die Bank entscheiden, ob sie einen weiteren Kündigungstermin ohne annehmbare Rückzahlungskonditionen verstreichen lässt.
Der Commerzbank Capital Funding Trust III gehört zu den sogenannten Tier-1-Anleihen, auch Hybridanleihen genannt. Damit beschaffen sich Banken „bedingtes“ Eigenkapital. Bei genauem Blick wird schnell klar, dass diese Anlageklasse nicht für unbedarfte Privatanleger geeignet ist – schon gar nicht als sichere Altersvorsorge. Als „Mix“ aus Unternehmensanleihe und Aktie gelten für diese Anlageklasse komplizierte Regeln. Regeln, die für unbedarfte Kleinanleger zu kompliziert und unverständlich sind. Weil diese nachrangigen Bankanleihen erst fällig werden, nachdem fast alle anderen Verbindlichkeiten und Gläubiger bedient sind, trägt der Anleger etwa das Risiko eines Totalverlustes. Trotzdem behält sich die Bank einseitig das Kündigungsrecht vor, so Helge Petersen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Kiel. Berater hatten die Kunden zuvor meist falsch oder ungenügend informiert. „Über die Nachteile wurden viele Geschädigte nicht aufgeklärt. Niemand verleiht sein Geld für fast 500 Jahre zu 0,0 Prozent Zinsen. Diese Art von Falschberatung scheint eine Spezialität der Commerzbank zu sein“, unterstreicht Helge Petersen. Anlegerseitig bleibt als einzige Ausstiegsoption der Verkauf an der Börse. Da die Kurse der Anleihe seit Ausgabe massiv fielen, erhält man dort aber nur noch einen Bruchteil des eingesetzten Kapitals. „Nun liegt es an der Bank, dieses Unrecht ungeschehen zu machen“, sagt Petersen.


Zwar reagierte die Commerzbank Anfang 2012, doch ihr Umtauschangebot sah eine Rückzahlung in Höhe von nur 47 Prozent des Ausgabewertes vor. „Das Angebot war unannehmbar. Bei Unterzeichnung eines solchen Angebots entspräche die Differenz zwischen Übernahmeangebot und Nominalwert einem direkten Gewinn der Bank. Für das Geldinstitut wäre dies ein willkommener Liquiditätszufluss – für die Anleger ein demütigender Verlust“, fast Petersen zusammen. „Am 18.12.2012 hat die Commerzbank wieder die Möglichkeit, Vertrauen zurückzugewinnen, indem sie endlich ihre Verantwortung wahrnimmt und ein annehmbares Rücknahmeangebot macht“, so Helge Petersen. Der Anwalt, der auch in den Medien um Aufmerksamkeit und Sensibilität für das Schicksal seiner Mandanten kämpft, fordert eine 100-prozentige Rückerstattung. „Kämpfen lohnt sich! Das Recht ist auf der Seite der Anleger und Schadensersatz aufgrund von Falschberatung möglich“.
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Die Fachanwaltskanzlei Helge Petersen & Collegen, Kiel wurde 2007 gegründet und ist seit Beginn auf Fälle im Bank- und Kapitalmarktrecht- spezialisiert. Der Fachanwalt Helge Petersen verfügt über umfangreiche Erfahrungen auf diesem Gebiet, auch durch frühere Tätigkeiten als Finanzberater in einer Bank, durch seine Tätigkeit im Fondmanagement in FFM sowie als Anwalt und vertretener Leiter des Bereiches Banken und Versicherungen der Verbraucherzentrale in Schleswig-Holstein. Zurzeit kümmern sich fünf Anwälte und sechs qualifizierte Fachangestellte um die Belange der Mandanten. Bereits in der ersten Bankhaftungswelle (Lehman Brothers) verhalf die Kanzlei zahlreichen geschädigten Anlegern zu Rückzahlungen ihrer verloren geglaubten Gelder. Die Kanzlei gibt vor Auslösung von Kosten immer eine realistische Einschätzung über die Erfolgsaussichten und hält deswegen bei übernommenen Mandaten eine sehr hohe Erfolgsquote. Ein Schwerpunkt von Helge Petersen liegt in der Vertretung von Commerzbank- und Postbankkunden. Im Blog www.kanzlei-helge-petersen.de stellt die Kanzlei regelmäßig neue Fälle und Erfolge vor.



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Datum: 07.12.2012 - 11:51 Uhr
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