Beratungspflicht für den Arzt, Beratungsrecht für die schwangere Frau
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Beratungspflicht für den Arzt, Beratungsrecht für die schwangere Frau
Anlässlich der heutigen Anhörung des Familienausschusses zum Thema „Konfliktsituation während der Schwangerschaft“ erklären die Abgeordneten Johannes Singhammer MdB, Renate Schmidt MdB und Ilse Falk MdB:
Die Mehrzahl der Experten war sich einig: Schwangere Frauen brauchen eine bessere Beratung und mehr Zeit, wenn sie erfahren, dass ihr Kind möglicherweise behindert ist. Die schwerwiegende und existenzielle Entscheidung über Fortsetzung oder Abbruch in einem späten Zeitpunkt der Schwangerschaft bedarf sorgfältiger ausführlicher medizinischer und psychosozialer Beratung. Die notwendige Sicherheit und wirkungsvolle Hilfe für schwangere Frauen gibt nur eine gesetzliche Verbesserung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes. Mehrere Sachverständige beklagten das Fehlen verlässlicher statistischer Daten.
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Datum: 17.03.2009 - 10:00 Uhr
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