Bahn verklagt ThyssenKrupp
ID: 782709
Bahn verklagt ThyssenKrupp
Hohe Schadensersatzforderungen gegen Schienenkartell
Die Deutsche Bahn will sich von den Unternehmen, die am sogenannten Schienenkartell beteiligt waren, mehr als eine Dreiviertelmilliarde Euro zurückholen. Eine entsprechende Schadensersatzklage werde der Staatskonzern noch vor Weihnachten einreichen, berichtet das manager magazin unter Berufung auf unterrichtete Kreise in seiner kommenden Ausgabe, die ab Freitag (14. Dezember) im Zeitschriftenhandel erhältlich ist.
Dem Bericht zufolge soll sich die Klage gegen die beteiligten Unternehmen ThyssenKrupp, Voestalpine, Stahlberg Roensch richten sowie gegen Constantin Stahlberg, den ehemaligen Besitzer der Stahlberg Roensch GmbH, die jetzt zum Vossloh-Konzern gehört. Alle Beteiligten würden auf die komplette Summe verklagt, da sie gesamtschuldnerisch haften.
Die Bahn sehe sich zu dem Schritt gezwungen, da insbesondere ThyssenKrupp, der Haupttäter des Kartells, in den vergangenen Wochen kein Vergleichsangebot gemacht habe, heißt es weiter.
Das Schienenkartell hatte zwischen 2001 und 2011 Menge und Preise von Schienenlieferungen an die Deutsche Bahn abgesprochen. Im Juli diesen Jahres verhängte das Bundeskartellamt Bußgelder. Die mit Abstand höchste Strafe von 103 Millionen Euro musste ThyssenKrupp zahlen.
Autor: Thomas Werres
Telefon: 040 308005-41
manager magazin
Kommunikation
Stefanie Jockers
Telefon: 040 3007-3036
E-Mail: stefanie_jockers@manager-magazin.de
PresseKontakt / Agentur:
manager magazin
Kommunikation
Stefanie Jockers
Telefon: 040 3007-3036
E-Mail: stefanie_jockers(at)manager-magazin.de
Datum: 13.12.2012 - 10:51 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 782709
Anzahl Zeichen: 1770
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 345 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Bahn verklagt ThyssenKrupp"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
manager magazin Verlagsgesellschaft (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).