GEBAB MT Baltic Sea in der Krise – Anleger können Schadensersatzansprüche geltend machen
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Der im Jahr 2003 aufgelegte Schiffsfonds MT Baltic Sea aus dem Hause GEBAB steckt laut Presseberichten in finanziellen Schwierigkeiten.
Ob das geplante Sanierungskonzept hilft, die schwierige wirtschaftliche Lage zu überbrücken, bleibt offen. Falls die Einnahmen des Fonds auf Dauer nicht ausreichen, um die ausstehenden Verbindlichkeiten zu tilgen, erscheint es sehr wahrscheinlich, dass die finanzierende Bank einen Schlussstrich zieht und das laufende Darlehen kündigt. Die sichere Folge wäre dann die Insolvenz der Fondsgesellschaft, wodurch die Anleger dann ihr investiertes Kapital in Höhe von rund 11,5 Mio. Euro verlieren könnten.
Auf Grund dieser unsicheren wirtschaftlichen Lage, ist es für die Anleger des GEBAB MT Baltic Sea nur ratsam, ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen zu lassen.
Unseren Recherchen zufolge wurden zahlreiche Schiffsfonds über Banken und Sparkassen vertrieben. Dabei wurden die Schiffsbeteiligungen häufig als eine „sichere Kapitalanlage“ empfohlen. Auf die bestehenden Risiken, wie den Totalverlust, die Höhe der Weichkosten oder die Ungeeignetheit als Altersvorsorge wurde in der Regel bei den Beratungsgesprächen nicht hingewiesen. Aufgrund der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bestehen in solchen Fällen gute Chancen, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Diese können gegen die beratende Bank, den Anlagevermittler, aber auch gegen die Initiatoren des Fonds und dessen Vertrieb gerichtet werden.
Betroffene Anleger des GEBAB MT Baltic Sea sollten umgehend einen spezialisierten Rechtsanwalt kontaktieren.
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Die Kanzlei ist seit Jahrzehnten im Schwerpunkt im Kapitalanlagerecht tätig. Betroffene Anleger erhalten kompetente Beratung in den verschiedenen Rechtsgebieten. Der Autor ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und hat in langjähriger Tätigkeit zahlreiche Anleger gegenüber Banken und Finanzdienstleistern vertreten.
Datum: 15.12.2012 - 10:34 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Stefan A. Seitz
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Prof. Dr. Thieler - Prof. Dr. Böh - Thieler – Seitz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Nachricht senden)
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