LEUTHEUSSER-SCHNARRENBERGER: BGH steckt engen Rahmen für Betreuungsunterhalt

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LEUTHEUSSER-SCHNARRENBERGER: BGH steckt engen Rahmen für Betreuungsunterhalt



(pressrelations) - BERLIN. Zur heutigen ersten grundsätzlichen Entscheidung des Bundesgerichtshofes zum neuen Unterhaltsrecht erklärt die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Sabine LEUTHEUSSER-SCHNARRENBERGER:

Die erste grundlegende Entscheidung des Bundesgerichtshofes schafft mehr Klarheit. Entscheidend für den Betreuungsunterhalt der geschiedenen Mutter ist die angemessene Betreuungsmöglichkeit für das von ihr versorgte Kind und dessen Gesundheitszustand.

Der Bundesgerichtshof hat heute unmissverständlich klargestellt, dass das Alter des Kindes für den Betreuungsanspruch nach dem 3. Lebensjahr nicht allein ausschlaggebend ist. Mit der heutigen BGH-Entscheidung wird eine neue Situation für geschiedene Mütter konkretisiert, die für sie auch zu großen Herausforderungen führen kann

Der Gesetzgeber hat mit dem neuen Unterhaltsrecht die gute Versorgung der Kinder absolut in den Vordergrund gestellt. Betreuungsunterhalt für die geschiedene Mutter nach dem 3. Lebensjahr des Kindes wird nur noch anhand der konkreten Einzellfallgestaltung vorgenommen werden können.

Das Unterhaltsrecht orientiert sich damit bei Ehen, die nicht von langer Dauer sind, am Kindeswohl und nicht am Wohl des geschiedenen Partners.


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Datum: 18.03.2009 - 19:41 Uhr
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