Ablehnung des Gesetzes war die richtige Entscheidung

Ablehnung des Gesetzes war die richtige Entscheidung

ID: 78550

Ablehnung des Gesetzes war die richtige Entscheidung

Der bürokratische Vorschlag von Scholz verfehlt das Ziel



(pressrelations) - schluss der Fraktionssitzung, den von Arbeitsminister Scholz vorgelegten Entwurf zur ARGE-Nachfolgeregelung (sog. ZAG-Modell) nicht mitzutragen, erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ilse Falk MdB:

Die Fraktion hat die richtige Entscheidung getroffen. Sie hat mit ihrem Nein zum Scholz-Vorschlag ein schlechtes Gesetz verhindert, dass zudem aus kommunaler Perspektive enttäuschend ist, darüber hinaus einer Änderung des Grundgesetzes bedurft hätte und zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt hätte umgesetzt werden müssen.

Der Gesetzentwurf von Scholz sah den Aufbau von 370 neuen Behörden und zahlreicher Gremien für jede dieser Behörden vor. Die notwendigen Abstimmungen zwischen den einzelnen Organen hätten in der Konsequenz dazu geführt, dass die Argen sich nicht um die Arbeitslosen gekümmert, sondern nur noch mit sich selbst beschäftigt gewesen wären. Darüber hinaus ergeben sich durch die notwendigen Personalverstärkungen dauerhaft erhebliche Mehrkosten.

Aus diesem Grunde wurde der Vorschlag auch von zahlreichen Verbänden abgelehnt. Aus Sicht von Verdi würde das ZAG nach dem vorgelegten Gesetzentwurf hellip; "keinerlei Beitrag zur besseren Betreuung und Vermittlung im Hartz IV Bereich leisten". Damit macht Verdi auf den entscheidenden Aspekt aufmerksam: Das wichtigste Ziel bei der Neuregelung der Hartz-IV-Verwaltung muss es sein, eine Organisation zu schaffen, die in der Lage ist, sich bestmöglich und effektiv um die betroffenen Menschen zu kümmern. Der bürokratische Vorschlag von Scholz verfehlt dieses Ziel.

Auch aus kommunaler Sicht ist das ZAG enttäuschend, denn der Gesetzentwurf des Arbeitsministers bietet keine befriedigende kommunale Beteiligung und wurde deshalb auch von kommunalen Spitzenvertretern abgelehnt.

Die Union befürwortet weiterhin eine kommunale Beteiligung. Eine Öffnungsklausel, die es weiteren Kommunen ermöglicht, sich für die Option zu entscheiden, wie sie von der Union seit Jahren nachdrücklich gefordert wird, war mit der SPD nicht zu machen.



Die Verfassungswidrigkeit der derzeitigen Zusammenarbeit darf nicht dadurch gelöst werden, dass diese, vom BVerfG gerügte, intransparente Form der Mischverwaltung unter neuem Namen im GG verankert wird. Das wird den Grundsätzen unserer Staatsorganisation, wie sie die Verfassung vorsieht, nicht gerecht. Außerdem haben sich Bund und Länder mit der Föderalismuskommission I darauf verständigt, in Zukunft ihre Kompetenzen strikt getrennt zu halten.

Für die derzeitigen Argen muss eine Lösung gefunden werden, die den Grund shy;sätzen der Föderalismusreform I, dem Demokratieprinzip, dem Selbstverwaltungsrecht der Kommunen und dem Urteil des BVerfG entspricht. Das heißt, die beiden Träger des SGB II (BA, Kommunen) nehmen ihre Aufgaben künftig eigenverantwortlich in getrennter Trägerschaft wahr und kooperieren auf freiwilliger und lokaler Basis.

Damit ist die klare Verantwortungszuordnung gewährleistet, die das BVerfG im Namen des Demokratieprinzips fordert und das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen wird gewahrt.

Das wesentliche Ziel der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe war das Fördern und Fordern (aktive und passive Leistungen) und der Zugang aller Hilfebedürftigen zu den Arbeitsmarktinstrumenten und der Arbeitsvermittlung der BA. Dieser Zusammenhang und die klare arbeitsmarktpolitische Ausrichtung des SGB II muss gewahrt bleiben. Die BA ist auch zukünftig für eine wirksame und einheitliche Arbeitsmarktpolitik für die Empfänger von Arbeitslosengeld I und II verantwortlich. Hier unterscheiden wir uns von der SPD (BM Scholz), die die BA aus der Arbeitsmarktpolitik für Alg II Empfänger hinausdrängen und ein eigenes Bundessozialamt gründen wollte. Der einheitliche Bescheid über die passiven (Geld-) Leistungen war und ist kein wesentliches Ziel des SGB II. Vor Gericht können Klagen gegen zwei Bescheide zu einem Verfahren verbunden werden. Für den Betroffenen entstehen keine Nachteile.

Statt der "Hilfe aus einer Hand" könnte es künftig die "Hilfe unter einem Dach" geben. Der Bund, das heißt die BA, sollte in jedem Arge-Bezirk ein Angebot auf Kooperation und Koordination machen. Die Kommunen entscheiden freiwillig, ob sie das Angebot wahrnehmen wollen.

Der Vorwurf, die Ablehnung der Grundgesetzänderung und damit dem ZAG-Gesetz würde auf dem Rücken der Arbeitslosen ausgetragen ist absurd. Im Gegenteil: Wir haben verhindert, dass während der größten Wirtschafts- und Finanzkrise Arbeitsagenturen mit sich selbst und dem Aufbau neuer Strukturen beschäftigt wären, statt sich um die Arbeitslosen zu kümmern. Für die betroffenen Menschen ändert sich nichts. Sie erhalten wie bisher ihre Leistungen von den Kommunen oder den Arbeitsagenturen.


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Datum: 19.03.2009 - 10:21 Uhr
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