Brandgefährlich: Feuerwerk nicht vom Balkon zünden
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Beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern muss ein Platz gewählt werden, von dem aus Silvesterraketen keinen nennenswerten Schaden anrichten können, urteilte das Oberlandesgericht Stuttgart (OLG Stuttgart 10 U 116/09). An die Sorgfalt und Voraussicht der Personen, die ein Feuerwerk zünden, seien hohe Anforderungen zu stellen.
Der Verband rät, an Silvester und dem Neujahrstag brennbare Gegenstände von Balkon oder Terrasse zu entfernen. Auch Dachluken und -fenster sollten geschlossen bleiben. Beim Feuerwerk in Wohngebieten sollte die Flugrichtung so gewählt werden, dass die Raketen keine benachbarten Häuser treffen.
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Datum: 18.12.2012 - 18:32 Uhr
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