116 117 an den Feiertagen Hilfe bei Erkrankung
Bereitschaftsdienst Die bundesweit einheitliche Bereitschaftsdienstnummer sorgt für schnelle Hilfe. Der Service erfolgt an Feiertagen rund um die Uhr.
Ob akute Schmerzen, eine Magenverstimmung oder hohes Fieber Patienten, die zu Weihnachten oder zum Jahreswechsel erkranken, können sich in dringenden Fällen an den ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung wenden. Bundesweit sind niedergelassene Ärzte im Einsatz. Der Bereitschaftsdienst ist nicht zu verwechseln mit dem Rettungsdienst (112), der in lebensbedrohlichen Fällen wie Herzinfarkt, akuten Blutungen und Vergiftungen Hilfe leistet.
Die 116 117 erleichtert es den Bürgern in dringenden Fällen, rasch ambulante ärztliche Hilfe zu erhalten, wenn die Praxen geschlossen haben, stellt der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Andreas Köhler, fest. An den Feiertagen und Wochenenden steht dieser Service fast überall rund um die Uhr zur Verfügung. In Baden-Württemberg und dem Saarland sowie in Teilen von Rheinland-Pfalz und Hessen wird die einheitliche Bereitschaftsdienstnummer noch eingeführt. Seit Start der Rufnummer im Frühjahr haben das Angebot bereits 1,8 Millionen Menschen in Deutschland genutzt.
Die Telefonnummer 116 117 funktioniert ohne Vorwahl und ist für Anrufer kostenlos. Patienten, die zum ersten Mal in diesem Quartal eine Behandlung im Rahmen des ärztlichen Bereitschaftsdienstes erhalten, müssen noch eine Praxisgebühr von zehn Euro bezahlen. Ab 1. Januar 2013 entfällt diese Zuzahlung.
Weitere Informationen zum ärztlichen Bereitschaftsdienst gibt es unter www.116117info.de und in einem Videopodcast von KV-on, dem Web-TV der KVen, unter www.kv-on.de/html/905.php.
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Die KBV vertritt die politischen Interessen der rund 153.900 niedergelassenen und ermächtigten Ärzte und Psychotherapeuten auf Bundesebene. Sie ist der Dachverband der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), die die ambulante medizinische Versorgung für 70 Millionen gesetzlich Versicherte in Deutschland sicherstellen. Die KBV schließt mit den gesetzlichen Krankenkassen und anderen Sozialversicherungsträgern Vereinbarungen, beispielsweise zur Honorierung der Ärzte und zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen. Die KVen und die KBV sind als Einrichtung der ärztlichen Selbstverwaltung Körperschaften des öffentlichen Rechts. Mehr Informationen im Internet unter: www.kbv.de.
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Datum: 21.12.2012 - 11:26 Uhr
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