Mitteldeutsche Zeitung: zu Korruption beiÄrzten
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niedergelassene Ärzte in Deutschland nicht wegen Bestechlichkeit
belangt werden können, weil im an sich umfänglichen
bundesrepublikanischen Gesetzeswerk an dieser Stelle eine Lücke
klafft. Noch viel unverständlicher ist es, dass die Bundesregierung
und besonders Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) bisher
wahrnehmbare gesetzgeberische Aktivitäten missen lassen, besagte
Lücke zu schließen. Schließlich hat der Bundesgerichtshof
ausdrücklich legislativen Handlungsbedarf in Sachen Ärztekorruption
festgestellt. Das Zaudern lässt nur den unschönen Schluss zu, dass
der liberale Minister das Wohl der Patienten und finanzielle Schäden
für die Krankenversicherung auf der einen Seite gegen das Wohl seiner
gebeutelten FDP auf der anderen Seite abzuwägen bereit ist.
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Hartmut Augustin
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Datum: 01.01.2013 - 19:15 Uhr
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