Tierschutz-TÜV ist ein großer Erfolg
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Tierschutz-TÜV ist ein großer Erfolg
Interessen des Tierschutzes und der Landwirtschaft lassen sich vereinbaren
Mit dem Gesetz wird die Einführung eines obligatorischen Prüf- und Zulassungsverfahrens beschlossen, welches dafür sorgen soll, dass zukünftig nur auf Tiergerechtheit geprüfte serienmäßig hergestellte Stalleinrichtungen in Verkehr gebracht werden dürfen. Ab 2012 gilt dies zunächst für Legehennen. Eine Verordnung soll die fachgerechte Prüfung und Zulassung von Stalleinrichtungen im Detail regeln.
Der Tierschutz-TÜV ist ein gelungenes Beispiel dafür, dass sich die Interessen des Tierschutzes und der Landwirtschaft vereinbaren lassen.
Zum einen werden haltungsbedingte Verletzungen von Tieren durch den Einsatz von tierartengerechten Ställen von vornherein vermieden. Darüber hinaus können im Rahmen des Zulassungsverfahrens neue wissenschaftliche Erkenntnisse genutzt werden, um die Haltungseinrichtungen im Sinne einer tiergerechten Haltung weiter zu optimieren.
Zum anderen profitieren die Tierhalter davon, da sie bei der Modernisierung ihrer Anlagen davon ausgehen können, dass diese den neuesten rechtlichen Standards entsprechen. Zusätzlich werden alle Beteiligten durch die Verkürzung und Vereinfachung des Genehmigungsverfahrens erheblich entlastet, da aufwendige Einzelfallprüfungen entfallen. Außerdem können Wettbewerbsverzerrungen vermindert werden, da alle Anlagen, die auf dem deutschen Markt verkauft werden sollen, den gleichen Anforderungen unterliegen.
Wenn die beteiligten Partner, die gesetzlichen Vorgaben zielgerichtet und unbürokratisch umsetzen, dann kann sich das Prüf- und Zulassungsverfahren zu einem Qualitätsmarkenzeichen im Sinne des Tierschutzes entwickeln, wie unser "Made in Germany".
Insgesamt bringt dieses Prüfsystem ? auch wenn es zunächst nur für Legehennen gilt ? nicht nur den Tierschutz voran, sondern nutzt auch den Herstellern von Haltungseinrichtungen und den Tierhaltern selbst.
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Datum: 20.03.2009 - 18:51 Uhr
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