Finanzmarktgesetz unumgänglich – weitere Schritte notwendig
ID: 79084
Finanzmarktgesetz unumgänglich – weitere Schritte notwendig
Unionsfraktion erzielt wesentliche Verbesserungen
Den Finanzmarkt zu stabilisieren ist derzeit eine unserer wichtigsten Aufgaben. Nur ein funktionierendes Bankenwesen sichert jedem einzelnen seine Ersparnisse, seine Altersvorsorge, seinen Lebensstandard. Zugleich ermöglicht er Kredite, mit denen Unternehmen ihre Existenz sichern und expandieren können.
Mit dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz haben wir im Herbst vergangenen Jahres mit einer gezielten Gesetzesmaßnahme systemrelevante Banken in Deutschland vor der Insolvenz geschützt. Ein unabdingbarer Schritt zur Sicherung unseres Wirtschaftssystems, der sozialen Marktwirtschaft. Mit dem Ergänzungsgesetz zum Finanzmarktstabilisierungsgesetz, das wir heute verabschieden, stellen wir sicher, dass dies auch in Zukunft so bleibt. Der Steuerzahler müsste ansonsten befürchten, dass der endgültige Zusammenbruch maroder Banken am Ende nur mit weiteren Milliarden Euro verhindert werden kann.
Im Gesetzgebungsverfahren zum Ergänzungsgesetz haben CDU und CSU an vier wesentlichen Stellen Verbesserungen zum ursprünglichen Entwurf erzielt:
- Um Wettbewerbsverzerrungen mit dem Pfandbrief zu vermeiden, dürfen Garantien in Zukunft nicht generell fünf Jahre vergeben werden, sondern nur anteilig und bei einer besonderen Begründung.
- Eine Verordnung für eine Enteignung darf nur erlassen werden, wenn zuvor der Finanz- und Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestags informiert worden sind.
- Vor der ultima ratio des Gesetzes, einer Enteignung, muss eine Hauptversammlung statt finden.
- Eine Re-Privatisierung ist nach einer Wiedererholung auf dem Finanzmarkt zwingend. Schließlich ist der Staat nicht auf Dauer der bessere Banker.
Wir wollen das letzte Mittel, eine Enteignung, vermeiden. Unsere soziale Marktwirtschaft gebietet es, Alternativen zuvor intensiv auszuloten. Hier darf das Bundesfinanzministerium nicht aus ideologischen Gründen voranpreschen.
Weitere Schritte zur Stabilisierung des Finanzmarktes sind darüber hinaus dringend notwendig.
Bundesfinanzminister und Bundesjustizministerin haben zu lange Alternativen zu einer Enteignung in unseren bestehenden Gesetzen vernachlässigt. Ein wie vom Bundeswirtschaftsminister vorgeschlagenes eingeschränktes Insolvenzverfahren ist ebenso ohne erneute Zeitverzögerung weiter zu entwickeln wie eine Fortentwicklung der bankaufsichtsrechtlichen Regelungen zur Gefahrenabwehr nach sect; sect; 46 ff. des Kreditwesengesetzes.
Unverständlich ist für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, warum sich SPD und Bundesfinanzministerium Ausweitungen bei den Regelungen zu den Verlustvorträgen verschließen. Wir dürfen unsere Länder und Unternehmen nicht länger in der Krise alleine lassen.
Der Übertragung toxischer Wertpapiere in Abwicklungsbanken (Bad Banks), solchen Papieren also, die weiterer Abschreibungen bedürfen, verschließt sich das Bundesfinanzministerium derzeit ganz. Wir sehen dringenden Handlungsbedarf, den Finanzmarkt auch an dieser Stelle zu stabilisieren, ohne die Lasten und Risiken allein dem Steuerzahler aufzubürden.
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
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Datum: 20.03.2009 - 19:21 Uhr
Sprache: Deutsch
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