Equal Pay Day: Jetzt Lohndiskriminierung beseitigen
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Equal Pay Day: Jetzt Lohndiskriminierung beseitigen
Das Verdienstgefaelle zwischen Maennern und Frauen in Deutschland betraegt 23 Prozent. Auch wenn in den vergangenen Jahren manche Fortschritte beim Abbau von Lohndiskriminierung erreicht worden sind, so besteht weiterhin massiver Handlungsbedarf. Notwendig sind gesetzgeberische Rahmenbedingungen, um die Gleichbehandlung tatsaechlich zu erreichen, die durch das Grundgesetz gefordert ist.
Wir unterstuetzen daher den Vorschlag des Bundesministers fuer Arbeit und Soziales Olaf Scholz eine "Entgeltgleichheitsstelle" bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes einzurichten. Diese Stelle soll in Unternehmen die Lohnstruktur untersuchen duerfen, wenn Anhaltspunkte bestehen, dass eine ungerechte Entlohnung stattfindet. Hier kann an die Erfahrungen angeknuepft werden, die seit einigen Jahren in der Schweiz gemacht werden: Das dortige Eidgenoessische Buero fuer die Gleichstellung von Frau und Mann hat ein statistisches Verfahren entwickelt, mit dem festgestellt werden kann, ob Qualifikationen und berufliche Erfahrungen geschlechtergerecht beruecksichtigt werden. Zudem werden bei festgestellter Lohnungleichheit mit den Verantwortlichen im Unternehmen Loesungsmoeglichkeiten diskutiert. Der Nachweis von Lohngleichheit ist dabei Voraussetzung, damit Unternehmen sich um oeffentliche Auftraege bewerben koennen.
Eine derartige "Entgeltgleichheitsstelle" kann die Tarifvertragsparteien und Betriebsraete unterstuetzen, ihrer Verpflichtung nachzukommen, diskriminierungsfreie Arbeitsbewertungsverfahren und Arbeitsbewertungen der Entwicklung von Entgeltsystemen zu etablieren. Dies gilt auch fuer die Ueberpruefung bereits bestehender Tarifvertraege durch die beteiligten Tarifvertragsparteien. Rechtlich verbindliche Diskriminierungs-Checks von Tarifvertraegen koennen ebenfalls dazu einen Beitrag leisten. Aber auch fuer Unternehmen ohne Betriebsraete muessen entsprechende Regelungen getroffen werden, damit auch dort die Lohndiskriminierung beendet wird. Gute Modelle anderer Laender, wie beispielsweise das Lohngleichheitsgesetz der kanadischen Provinz Quebec, koennen herangezogen werden.
Wer wie Ministerin von der Leyen die Frauen weiterhin mit Appellen an die Wirtschaft und freiwilligen Vereinbarungen vertroestet und gesetzliche Regelungen ablehnt, verfestigt die strukturelle Diskriminierung von Frauen. Klar ist: Mit Computerprogrammen werden wir Lohngleichheit nicht erreichen.
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Datum: 20.03.2009 - 21:21 Uhr
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