Presseerklärung vom 21. März 2009
ID: 79265
Presseerklärung vom 21. März 2009
Die verantwortlichen Gremien des THW Kiel haben bis heute keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass die in dem Artikel als "dubios" bezeichneten "Überweisungen" und "Bargeldabbuchungen" für Zahlungen an Schiedsrichter oder sonst zweckwidrig verwendet worden sind.
Zur Verstärkung eigener Aufklärungsbemühungen haben die THW-Gremien bereits vor einer Woche die unterzeichnenden Rechtsanwälte Gerald Goecke (Strafrecht) und Dr. Stefan Purrucker (Zivilrecht) eingeschaltet und mit der Wahrnehmung der Clubinteressen beauftragt.
Der Strafrechtsanwalt, Herr Goecke, hat sich mit der Staatsanwaltschaft schon in Verbindung gesetzt und jede Unterstützung der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen angeboten.
Unter Beachtung des Vorranges der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen betreibt der THW selbst weiterhin eine beschleunigte interne Klärung der im Raume stehenden Vorwürfe. Erschwert wird dies zur Zeit allerdings dadurch, dass sich sämtliche Unterlagen noch bei der Staatsanwaltschaft befinden.
Für die THW KIEL Handball-Bundesliga GmbH Co. KG:
gez. Gerald Goecke (Rechtsanwalt)
gez. Dr. Stefan Purrucker (Rechtsanwalt)
THW Kiel Handball-Bundesliga GmbH Co. KG
Geschäftsstelle
Herzog-Friedrich-Str. 52
D-24103 Kiel Deutschland / Germany
Telefon: +49 431 67 03 90
Fax: +49 431 67 03 930
E-Mail: news@thw-handball.de
Homepage: http://www.thw-provinzial.de/thw/
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Datum: 23.03.2009 - 11:41 Uhr
Sprache: Deutsch
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