Gericht bestätigt von der Deutschen Umwelthilfe aufgedeckte Verbrauchertäuschung durch die Radeber

Gericht bestätigt von der Deutschen Umwelthilfe aufgedeckte Verbrauchertäuschung durch die Radeberger Brauereigruppe

ID: 793778
(ots) - Pressemitteilung

Jahrelanger Verkauf von in Mexiko abgefüllten Einwegflaschen der
Marke Corona Extra als Mehrwegflaschen in Deutschland war
rechtswidrig

Die Radeberger Brauereigruppe hat jahrelang Einwegflaschen der
Biermarke Corona Extra rechtswidrig als Mehrwegflaschen verkauft und
so Verbraucherinnen und Verbraucher getäuscht. Dies geht aus dem
Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 19.12.2012 (AZ 3-08 O
162/12) in dem Rechtsstreit zwischen der Deutschen Umwelthilfe e.V.
(DUH) und der Radeberger Brauereigruppe hervor. Nach Auffassung des
Gerichts hat Radeberger die als Mehrweg vertriebenen Corona-Flaschen
zwar nach Mexiko zurückgeschickt. Dort wurden sie jedoch nur noch
einmal wieder befüllt und dann als Einwegware in andere Märkte in
Europa, Afrika und den mittleren Osten verkauft. Die DUH hatte gegen
Radeberger auf Zahlung der durch die Abmahnung entstandenen Kosten
geklagt.

"Das Landgericht Frankfurt bestätigt vollumfänglich die Vorwürfe
der DUH. Der Vertrieb der Corona Extra Flaschen als Mehrweg vor dem
4. Juli 2012 verstieß nicht nur gegen die Verpackungsverordnung, er
verschaffte dem Unternehmen auch einen Verkaufsvorteil von vier Euro
pro Kasten Bier gegenüber rechtstreuen Brauereien, weil Radeberger
beim Verkauf der angeblichen Mehrwegflaschen kein Einwegpfand erhob",
erklärt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Außerdem profitierte
Radeberger infolge der rechtswidrigen Umdeklaration vom
umweltfreundlichen Mehrweg-Image. Die Ankündigung der Radeberger
Brauereigruppe, in Deutschland verwendete Corona-Flaschen künftig in
Mexiko für den deutschen Markt wieder zu befüllen und somit ein
deutsch-mexikanisches Mehrwegsystem zu schaffen, kritisierte Resch
als "ökologischen und ökonomischen Unsinn".

"Von allen bisher bekannt gewordenen Täuschungsversuchen in der


Getränkeindustrie ist der Fall Radeberger einer der dreistesten",
sagt Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in der rechtlichen
Auseinandersetzung vertreten hat. "Radeberger sollte Verbraucherinnen
und Verbrauchern in Zukunft nur noch echte Mehrwegflaschen anbieten,
die durch häufige Wiederbefüllungen und kurze Transportwege wirklich
umweltfreundlich sind."



Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH)
Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch@duh.de

Dr. Remo Klinger, Rechtsanwaltskanzlei Geulen & Klinger
Tel. 030 88472-80, Mobil: 0171 2435458, E-Mail: klinger@geulen.com

Daniel Eckold, Pressesprecher, Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH)
Tel.: 030 2400867-22, Mobil: 0151 55017009, E-Mail: eckold@duh.de

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Datum: 10.01.2013 - 11:09 Uhr
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