Yusuf Günay ist der Erste aus der Region
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IHKs erkennen ausländische Berufsabschlüsse an
"Alle Personen mit einem im Ausland erworbenen staatlich anerkannten Berufsabschluss können seit 1. April 2012 dort prüfen lassen, inwieweit ihr Abschluss einem vergleichbaren deutschen Abschluss entspricht", sagt Stephan Münch, Ansprechpartner für die Anerkennungsverfahren bei der IHK Bonn/Rhein-Sieg. Das erleichtere Arbeitgebern die Einschätzung der ausländischen Berufsqualifikation und erhöhe die Chancen der Migrantinnen und Migranten auf dem deutschen Arbeitsmarkt.
Wie bei Günay: "Nachdem ich jetzt eine teilweise Gleichwertigkeit für meinen türkischen Berufsabschluss erhalten habe, kann ich mich nun bei der Stadt Bonn gemäß meiner Qualifikationen bewerben. Viele hatten früher leider keine Möglichkeit, ihre Berufe in Deutschland auszuüben. Meine eigene Anerkennung kommt auch spät, dennoch bin ich froh, nicht mehr als ungelernt zu gelten. Deutschland braucht qualifizierte Arbeitnehmer in allen Bereichen." Deshalb wirbt Günay im Bekannten- und Kollegen-Kreis für das Anerkennungsverfahren über die IHK. "So gelingt Integration", freut sich Stephan Münch von der IHK.
Bei der IHK FOSA in Nürnberg sind insgesamt bereits 1.520 Anträge eingegangen, davon 1.326 Anträge aus dem Bereich der IHKs, die übrigen Fälle mehrheitlich aus dem Zuständigkeitsbereich der Handwerkskammern bzw. der Länder. Die IHK FOSA hat bisher 313 Bescheide erteilt. In 204 Fällen wurde ein Bescheid über eine volle Gleichwertigkeit, in 109 Fällen ein Bescheid über eine teilweise Gleichwertigkeit erteilt. Weitere Fälle stehen unmittelbar vor der Bescheidung. Aus dem IHK-Bezirk Bonn/Rhein-Sieg stammen bislang 24 Anträge und zwei Bescheide über eine teilweise Gleichwertigkeit. Insgesamt hat die IHK Bonn/Rhein-Sieg 72 Beratungen vorgenommen.
Antragsteller können sich mit dem Gleichwertigkeitsbescheid direkt bei deutschen Arbeitgebern bewerben und so ihre Chancen bei der Jobsuche erhöhen. Bei teilweiser Gleichwertigkeit werden die vorhandenen Qualifikationen sowie die fehlenden Kenntnisse im Bescheid detailliert beschrieben. Dies ermöglicht eine gezielte Weiterbildung und Nachqualifizierung und ggf. eine erneute Antragstellung zu einem späteren Zeitpunkt. Der Gebührenrahmen für eine Antragstellung reicht von 100 bis 600 Euro. Die tatsächliche Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Verfahrensaufwand, der je nach Beruf und Land sehr unterschiedlich sein kann. Im Jahr 2012 wird ein Verfahren bei der IHK FOSA im Durchschnitt ca. 420 Euro kosten. Eine kostenlose Eingangsberatung vor Antragstellung ist bei der IHK Bonn/Rhein-Sieg, Stephan Münch, Telefon 0228/2284-185, E-Mail anerkennung@bonn.ihk.de, möglich. Er unterstützt die Antragsteller insbesondere auch darin, zu identifizieren, welcher deutsche Berufsabschluss dem ausländischen Berufsabschluss am ehesten entspricht. Dies erleichtert die Einstufung bei der IHK FOSA und kann das Verfahren beschleunigen.
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Datum: 10.01.2013 - 16:08 Uhr
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