"Hessenschau von Montag an mit Untertiteln

"Hessenschau von Montag an mit Untertiteln

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"Hessenschau" von Montag an mit Untertiteln



(pressrelations) -
hr baut Angebote für Hör- und Sehbehinderte aus

Der Hessische Rundfunk (hr) baut seine Angebote für Hör- und Sehbehinderte aus. Von kommenden Montag, 14. Januar, an wird die Hauptausgabe der "Hessenschau" um 19.30 Uhr mit Videotext-Untertiteln ausgestrahlt. Seit Jahresbeginn werden zudem alle Erstsendungen des Hessischen Rundfunks im ARD-Gemeinschaftsprogramm "Das Erste" mit Videotext-Untertiteln versehen, so auch das aktuelle Wirtschaftsmagazin "Plusminus", zu dem der hr sieben Ausgaben im Jahr beisteuert. Außerdem bietet der hr seine neuen "Tatort"-Produktionen, Fernsehspiele und anderen fiktionalen Programme künftig auch in einer Hörfilmfassung für Blinde an.

Der hr hat sich bewusst entschieden, die tägliche "Hessenschau" zu untertiteln, um den Gehörlosen eine aktive Teilnahme am politischen und gesellschaftlichen Leben in Hessen zu ermöglichen. Die Sendung hat die höchste Relevanz in Hessen, und die aufwändig produzierten Untertitel schaffen den direkten Zugang zu den Themen. Die Untertitel ergänzen zudem das breit aufgestellte Angebot von hr-online, dass schon seit vielen Jahren einen weitgehend barrierefreien Zugang zu hessischen Themen ermöglicht.

Die Produktion und Ausstrahlung von Untertiteln bei Live-Sendungen ist sehr arbeitsintensiv. Für die Live-Untertitelung müssen täglich aus den im hr-Redaktionssystem abgelegten Reportertexten Untertitel formuliert werden, die dann während der Sendung an den passenden Stellen abgespielt werden. Live-Interviews werden von einem Redakteur nachgesprochen, mit Hilfe einer Spracherkennungssoftware in Text umgewandelt, der dann über das Untertitelsystem gesendet wird.

Die Parlamente der Bundesländer hatten beschlossen, dass sich ab 2013 auch Menschen mit Behinderung und dem zuerkannten Merkzeichen "RF? im Schwerbehindertenausweis an der Rundfunkfinanzierung beteiligen - mit einem ermäßigten Drittelbeitrag in Höhe von 5,99 Euro pro Monat. Damit folgte der Gesetzgeber einer höchstrichterlichen Rechtsprechung, die nur finanzielle Gründe und soziale Bedürftigkeit für die Befreiung von der Beitragspflicht gelten lässt. Im Gegenzug erklärten die öffentlich-rechtlichen Sender, ihre barrierefreien Angebote ab 2013 deutlich zu erhöhen. So wird die ARD zum Beispiel ab 2013 für gehörlose und schwerhörige Zuschauerinnen und Zuschauer sukzessive alle Erstausstrahlungen in ihrem Hauptprogramm "Das Erste? vollständig untertiteln. Zudem bietet das Erste künftig alle fiktionalen Formate sowie Tier- und Naturfilme im Hauptabendprogramm in einer Hörfilmfassung für blinde und stark sehbehinderte Menschen an. Auch in den Dritten Programmen wird der Anteil der untertitelten Sendungen deutlich erhöht.




Rückfragen an: Christian Bender, hr-Pressestelle, Telefon: 069 / 155 2290, christian.bender@hr.de


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Datum: 11.01.2013 - 15:21 Uhr
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