Mitteldeutsche Zeitung: zur Videoüberwachung
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plausibel begründen, sollen sie bald offiziell Kameras anbringen
dürfen. Das ist dann zumindest keine heimliche Bespitzelung mehr.
Wer sich überwacht fühlt, der kann ja kündigen. Die Arbeitgeber
dürften die Einladung nutzen und auf unheimliche Überwachung
umstellen. Und wie kommt der Bürger zu seinem Recht auf
Privatsphäre am Arbeitsplatz? Keine Angst, das Gesetz verbietet "in
Umkleiden, Schlafräumen oder im Sanitärbereich" offene Überwachung.
Falls es also noch Fragen zur Privatsphäre im Deutschland des 21.
Jahrhunderts gibt: Sie finden die Antwort in ihrem Spind - oder im
Klo.
Pressekontakt:
Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200
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Datum: 13.01.2013 - 18:45 Uhr
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Politik & Gesellschaft
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