Fahrerlaubnis bis 7,5 t für Feuerwehren

Fahrerlaubnis bis 7,5 t für Feuerwehren

ID: 79925

Fahrerlaubnis bis 7,5 t für Feuerwehren

SPD-Vorschlag ist ohne nennenswerten Mehrwert vor Ort und schließt Rettungsdienste und THW weiterhin aus



(pressrelations) - Zur Diskussion um eine Ausnahmeregelung für Fahrerlaubnisse von Angehörigen von Feuerwehren erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz MdB:

Der Tiefensee-Vorschlag ist begrenzt auf Fahrzeuge bis zu 4,25 t und bleibt daher in den meisten Regionen ohne nennenswerten Mehrwert vor Ort. Außerdem schließt der SPD-Minister Rettungsdienste und THW weiterhin aus. Darüber hinaus ist sein Vorschlag mit hohem bürokratischem Aufwand verbunden und bleibt für die Kommunen zu teuer. Kurzum, die von Minister Tiefensee unterbreitete Schein-Lösung ist unzureichend.

Für CDU und CSU ist klar, dass wir eine ausreichende Rechtsgrundlage brauchen, damit Angehörige der Feuerwehren und der Rettungsdienste an ihren Fahrzeugen üben und Einsätze erfolgreich meistern können.

Dazu muss erstens eine Lösung gefunden werden, die eine Fahrerlaubnis der Klasse B bis 4,25 t zulässige Gesamtmasse ohne zusätzliche Ausbildung und Prüfung ermöglicht. Zweitens gilt es, eine Fahrerlaubnis bis 7,49 t bzw. 7,5 t mit verkürzter Feuerwehrausbildung zu schaffen. Dieser so genannte Feuerwehrführerschein muss preiswert und ohne unnötige bürokratische Hürden für die ehrenamtlichen Helfer erzielbar sein.

Dies ist möglich, weil die EU-Richtlinie (2006/126/EG) für das nationale Fahrerlaubnisrecht in Artikel 4 eine Ausnahmemöglichkeit für Fahrzeuge vorsieht, die vom Katastrophenschutz eingesetzt werden. Die Bundesregierung muss also die EU zu einer Ausweitung ihrer Definition des Katastrophenschutzes auch auf Feuerwehren und Rettungsdienste bewegen. Katastrophenschutz wäre in Deutschland ohne Freiwillige Feuerwehren und Rettungsdienste undenkbar.


CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
mailto: fraktion@cducsu.de
http://www.cducsu.de

Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Kurzarbeitergeld auch für Freie Berufe möglich
	Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ist eine Fachbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 25.03.2009 - 12:32 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 79925
Anzahl Zeichen: 0

pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen


Diese Pressemitteilung wurde bisher 468 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Fahrerlaubnis bis 7,5 t für Feuerwehren"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

CDU/CSU-Fraktion (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Antibiotikagesetz nicht für Wahlkampf missbrauchen ...

Weitergehendende Datensammlung ist kontraproduktiv Der Bundesrat stimmt am morgigen Freitag über das vom Bundestag beschlossene 16. Arzneimittelgesetz ab. Das Gesetz dient der Optimierung und Senkung des Einsatzes von Antibiotika in der Nutztie ...

Markttransparenzstelle ...

Ein kleiner Schritt für die Politik, ein großer Schritt für die Verbraucher Der Deutsche Bundestag beschließt am heutigen Donnerstag die Verordnung zur Markttransparenzstelle für Kraftstoffe. Mit der Verordnung wird die Marktbeobachtung im ...

?Tag des Waldes? im Zeichen der Nachhaltigkeit ...

Nicht mehr Holz schlagen als nachwächst Der 21. März ist traditionell der "Tag des Waldes". Ihn hat die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) in den 1970er Jahren als Reaktion auf die globale Waldv ...

Alle Meldungen von CDU/CSU-Fraktion


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z