Fahrerlaubnis bis 7,5 t für Feuerwehren
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Fahrerlaubnis bis 7,5 t für Feuerwehren
SPD-Vorschlag ist ohne nennenswerten Mehrwert vor Ort und schließt Rettungsdienste und THW weiterhin aus
Der Tiefensee-Vorschlag ist begrenzt auf Fahrzeuge bis zu 4,25 t und bleibt daher in den meisten Regionen ohne nennenswerten Mehrwert vor Ort. Außerdem schließt der SPD-Minister Rettungsdienste und THW weiterhin aus. Darüber hinaus ist sein Vorschlag mit hohem bürokratischem Aufwand verbunden und bleibt für die Kommunen zu teuer. Kurzum, die von Minister Tiefensee unterbreitete Schein-Lösung ist unzureichend.
Für CDU und CSU ist klar, dass wir eine ausreichende Rechtsgrundlage brauchen, damit Angehörige der Feuerwehren und der Rettungsdienste an ihren Fahrzeugen üben und Einsätze erfolgreich meistern können.
Dazu muss erstens eine Lösung gefunden werden, die eine Fahrerlaubnis der Klasse B bis 4,25 t zulässige Gesamtmasse ohne zusätzliche Ausbildung und Prüfung ermöglicht. Zweitens gilt es, eine Fahrerlaubnis bis 7,49 t bzw. 7,5 t mit verkürzter Feuerwehrausbildung zu schaffen. Dieser so genannte Feuerwehrführerschein muss preiswert und ohne unnötige bürokratische Hürden für die ehrenamtlichen Helfer erzielbar sein.
Dies ist möglich, weil die EU-Richtlinie (2006/126/EG) für das nationale Fahrerlaubnisrecht in Artikel 4 eine Ausnahmemöglichkeit für Fahrzeuge vorsieht, die vom Katastrophenschutz eingesetzt werden. Die Bundesregierung muss also die EU zu einer Ausweitung ihrer Definition des Katastrophenschutzes auch auf Feuerwehren und Rettungsdienste bewegen. Katastrophenschutz wäre in Deutschland ohne Freiwillige Feuerwehren und Rettungsdienste undenkbar.
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Datum: 25.03.2009 - 12:32 Uhr
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