Bundeswirtschaftsministerium legt Entwurf für HOAI vor
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Bundeswirtschaftsministerium legt Entwurf für HOAI vor
Im Rahmen der Erfüllung der Koalitionsvereinbarung vom November 2005 sieht der Entwurf vor, die Honorarfestsetzung mit Hilfe des so genannten Baukostenberechnungsmodells von den tatsächlichen Baukosten abzukoppeln. Grundlage der Honorarfestsetzung sind nunmehr die Baukosten, die aufgrund der Entwurfsplanung berechnet wurden. Mit Hilfe eines Bonus-Malus-Systems werden neue Anreize zum kostengünstigen und qualitätsbewussten Planen und Bauen geschaffen. Die staatlichen Honorarvorgaben sind nur noch auf die Planung beschränkt. Beratungsleistungen können ebenso wie bei den rechtsberatenden Berufen und wie bei sonstigen gutachterlichen Leistungen im Wirtschaftsleben künftig frei vereinbart werden. Mehr Vertragsfreiheit und bessere Anreize für wirtschaftlich vernünftiges Kalkulieren der Büros bringt auch der Wegfall verbindlicher Stundensätze. Um den Vorgaben der europäischen Dienstleistungsrichtlinie zu genügen, wird der HOAI-Anwendungsbereich auf Büros mit Sitz im Inland beschränkt. Im Übrigen bleibt es bei den bisherigen Tafelendwerten (unter anderem 25,56 Mio. Euro im Hochbau).
Die fast 14 Jahre unverändert gebliebenen Tafelwerte werden durchgängig um 10 Prozent angehoben. Die jährlichen Mehrkosten belaufen sich auf 290 Mio. Euro, davon 80 Mio. beim Bund, 35 Mio. bei den Ländern und 175 Mio. bei den Kommunen.
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Datum: 25.03.2009 - 17:11 Uhr
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