Bei Verspätungen wird es teuer

Bei Verspätungen wird es teuer

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Bei Verspätungen wird es teuer

Der gesetzliche Anspruch auf finanzielle Entschädigung bei Bahnverspätungen kommt



(pressrelations) - Anlässlich der heutigen koalitionsinternen Einigung zu den Fahrgastrechten im Bahnverkehr, erklären der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen Gehb MdB und der zuständige Berichterstatter im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages, Dr. Günter Krings MdB:

Der gesetzliche Anspruch auf finanzielle Entschädigung bei Bahnverspätungen kommt. Die Zeiten, in denen der Reisende auf die Kulanz des Bahnunternehmens angewiesen ist, sind endgültig vorbei. Darauf verständigte sich die Koalition in einem Berichterstattergespräch. Zwar war die zuständige SPD-Ministerin erst durch massives Drängen der Unionsfraktion bereit, gesetzliche Regelungen zu treffen, aber nun hat die Union im Sinne der Verbraucher wichtige Fortschritte erzielt! Die neue gesetzliche Regelung bringt für die Betroffenen endlich Rechtssicherheit.

Hat ein Zug im Fernverkehr eine Verspätung von 60 Minuten müssen dem Bahnkunden grundsätzlich 25 Prozent des Fahrpreises erstattet werden. Liegt eine Verspätung von zwei Stunden vor, sind es 50 Prozent. Schon bei mehr als 60 Minuten Verspätung müssen außerdem den Fahrgästen Erfrischungen im Zug oder Bahnhof angeboten werden. Wird aufgrund der Verspätung eine Übernachtung erforderlich, hat die Bahn dem Betroffenen eine Hotelunterkunft anzubieten.

Auch im Nahverkehr gibt es Verbesserungen. Muss der Reisende befürchten, dass er seinen Zielort erst 20 Minuten später erreicht, als es eigentlich vorgesehen war, kann er unkompliziert auf den nächsten Fernverkehrszug umsteigen.

Bei der Erstattung von Taxikosten bei Verspätungen konnte die Unionsfraktion deutliche Verbesserungen durchsetzen. Jetzt gibt es nicht nur mehr Geld, sondern der Anwendungsbereich der Regelung wurde auch ausgeweitet. Der ländliche Raum ist klarer Gewinner, der von der Union durchgesetzten Änderungen. Bis zu 80 Euro werden zukünftig an Taxikosten erstattet. Der fahrplanmäßig letzte Zug muss nun nicht nach 20 Uhr fahren, sondern es reicht aus, wenn es sich um den fahrplanmäßig letzten Zug überhaupt handelt.



Das ist ein gutes Ergebnis für alle Bahnfahrerinnen und Bahnfahrer in Deutschland.


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Datum: 25.03.2009 - 17:32 Uhr
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