Union für Nachbesserung beim Bürgerentlastungsgesetz

Union für Nachbesserung beim Bürgerentlastungsgesetz

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Union für Nachbesserung beim Bürgerentlastungsgesetz

Verärgerung vieler Menschen über das Gesetz aus dem Hause Steinbrück ist gut nachvollziehbar



(pressrelations) - Anlässlich der heutigen ersten Beratung des Entwurfs eines Bürgerentlastungsgesetzes im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Otto Bernhardt MdB, und der zuständige Berichterstatter, Klaus-Peter Flosbach MdB:

Die Verärgerung vieler Menschen über das Bürgerentlastungsgesetz aus dem Hause Steinbrück ist gut nachvollziehbar. Die Union nimmt diese Sorgen sehr ernst und wird sich in den weiteren Beratungen des Gesetzentwurfes deshalb für Verbesserungen einsetzen.

Zwar führt die erheblich verbesserte steuerliche Absetzbarkeit der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge insgesamt zu einer Entlastung in Höhe von rund 9,3 Mrd. €. Es ist jedoch für die Union nicht akzeptabel, dass künftig der bislang mögliche Steuerabzug der sonstigen Vorsorgeaufwendungen z.B. für Arbeitslosen-, Berufsunfähigkeit-, Haftpflicht- oder Lebensversicherungen nicht mehr hinreichend zum Tragen kommt. Auch wenn es künftig allein aufgrund der deutlich verbesserten Absetzbarkeit der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge gegenüber dem Status quo regelmäßig zu deutlichen Entlastungen kommen wird, wollen wir dennoch erreichen, dass weiterhin auch ein angemessener Steuerabzug für die sonstigen Vorsorgeaufwendungen möglich bleibt.


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Datum: 25.03.2009 - 18:11 Uhr
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