Deutliche Verbesserungen für contergangeschädigte Menschen
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Deutliche Verbesserungen für contergangeschädigte Menschen
Änderung des Conterganstiftungsgesetzes
Der Gesetzentwurf zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes wurde gestern von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD beschlossen und wird noch diesen Freitag in erster Lesung im Deutschen Bundestag behandelt. Das Gesetz soll bereits am 1. Juli 2009 in Kraft treten.
Wir haben die Probleme der contergangeschädigten Menschen aufgegriffen und entsprechende Lösungen gefunden, die deutliche Verbesserungen für die Betroffenen beinhalten.
Es wird nun die Möglichkeit eröffnet, dass wegen Fristversäumnis abgelehnte Anträge nochmals gestellt werden können. Bisher mussten Anträge bis zum 31. Dezember 1983 eingereicht worden sein. Zu einem späteren Zeitpunkt gestellte Anträge mussten wegen Fristversäumnis abgelehnt werden. Nun wird die Ausschlussfrist vom 1. Juli 2009 bis Ende 2010 geöffnet. Damit erhalten die Betroffenen die Möglichkeit, Leistungen nach dem Conterganstiftungsgesetz zu beantragen.
Ab diesem Jahr werden die contergangeschädigten Menschen eine jährliche Sonderzahlung je nach Schweregrad ihrer Behinderung erhalten. Die von der Firma Grünenthal freiwillig gespendeten 50 Millionen Euro sowie 50 Millionen Euro aus dem Stiftungsvermögen der Conterganstiftung werden den Betroffenen über einen Zeitraum von 25 Jahren ausgezahlt. Die insgesamt zur Verfügung gestellten 100 Millionen Euro werden auf die bisher leistungsberechtigten und die bis Ende 2010 anerkannten contergangeschädigten Menschen aufgeteilt.
Zukünftig werden die monatlichen Leistungen dynamisiert und somit an die Steigerung der gesetzlichen Renten automatisch angepasst.
Um die Effizienz der Conterganstiftung zu erhöhen, wird unter anderem der Stiftungsrat in Zukunft verkleinert und aus höchstens 7 Mitgliedern bestehen. Davon werden 2 Mitglieder aus dem Kreis der Betroffenen sein und durch eine Abstimmung gewählt.
Vor 50 Jahren kamen weltweit 10.000 Kinder zum Teil schwer fehlgebildet zur Welt, nachdem ihre Mütter in der Schwangerschaft das Schlafmittel Contergan eingenommen hatten. Gegenwärtig erhalten rund 2.700 Betroffene in Deutschland Leistungen nach dem Contergan-Stiftungsgesetz.
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Datum: 25.03.2009 - 20:32 Uhr
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