Alaaf und Helau: Wann Alkoholgenuss den Versicherungsschutz gefährdet
ID: 801846
und geschunkelt und auch der Alkohol fließt wieder in rauen Mengen.
Doch: Kommt es wegen zu hohem Promillewert zu Unfällen oder
Schlägereien, gefährden die Karnevalisten nicht nur sich selbst und
andere, sondern im Ernstfall auch ihren persönlichen
Versicherungsschutz. Darauf weist die Zurich Versicherung hin:
Schlägerei im Rausch: Kein Versicherungsschutz
Oft genug zeigt sich die "jecke" Session auch von einer anderen
Seite, denn im angerauschten Zustand sinkt die Hemmschwelle, weiß
Zurich Schaden-Experte Norbert Stand: "Viele der Feiernden können
ihre Emotionen unter starkem Alkoholeinfluss nicht mehr unter
Kontrolle halten. Schon kleinste Rempeleien im Karnevalsgedrängel
können zu Auseinandersetzungen führen. Wer eine Schlägerei anzettelt,
riskiert den privaten Haftpflichtschutz, insbesondere dann, wenn
deren Folgen bewusst und gewollt in Kauf genommen werden. Etwaige
Entschädigungsansprüche des Opfers muss der Täter dann aus eigener
Tasche finanzieren."
Absolut tabu: Alkohol am Steuer
Mit dem steigenden Alkoholpegel lässt insbesondere die Fähigkeit
der Selbsteinschätzung nach. Wer die Promillegrenzen nicht beachtet
und in alkoholisiertem Zustand noch mit dem Auto oder mit dem Fahrrad
fährt, handelt verantwortungslos und rechtswidrig. "Alkoholisiert ins
Auto steigen ist auch an Karneval absolut tabu und wird nicht nur von
der Polizei geahndet. Auch gefährden alkoholisierte
Verkehrsteilnehmer ganz oder teilweise ihren Versicherungsschutz, da
sie damit ihre Obliegenheitspflichten als Versicherungsnehmer
verletzen", erläutert Experte Stand.
Fahrrad ist keine Alternative
Schon ab 0,3 Promille lässt sowohl das Sehvermögen als auch die
Reaktionszeit stark nach. Wer sich also nach einer Karnevalsparty mit
diesem vermeintlich geringen Promillewert angetrunken auf sein
Fahrrad setzt, riskiert im schlimmsten Fall die eigene oder gar die
Gesundheit anderer. "Auch hier sollten sich die Fahrer bewusst sein:
Kommt es wegen Alkohol am Fahrradlenker zu einem Unfall, kann das die
Leistungserbringung der privaten Unfallversicherung kosten", betont
Norbert Stand. "Hinzu kommt: Sollte die Polizei auf einen
alkoholisierten Radfahrer aufmerksam werden, kann das sogar den
Pkw-Führerschein kosten."
Fazit: Vom Auto auf das Fahrrad umsteigen ist unter
Alkoholeinfluss grundsätzlich keine kluge Alternative. Auch an
Karneval sollte man dann lieber auf öffentliche Verkehrsmittel setzen
oder ganz entspannt ein Taxi nehmen.
Die Zurich Gruppe in Deutschland gehört zur weltweit tätigen
Zurich Insurance Group. Mit Beitragseinnahmen (2011) von über 6,3
Milliarden EUR, Kapitalanlagen von mehr als 30 Milliarden EUR und
rund 6.000 Mitarbeitern zählt Zurich zu den führenden Versicherungen
im Schaden- und Lebensversicherungsgeschäft in Deutschland. Sie
bietet innovative und erstklassige Lösungen zu Versicherungen,
Vorsorge und Risikomanagement aus einer Hand. Individuelle
Kundenorientierung und hohe Beratungsqualität stehen dabei an erster
Stelle.
Pressekontakt:
Zurich Gruppe Deutschland
Unternehmenskommunikation
Bernd O. Engelien
Poppelsdorfer Allee 25-33
53115 Bonn
Deutschland
Telefon +49 (0) 228 268 2725
Telefax +49 (0) 228 268 2809
bernd.engelien@zurich.com
http://www.zurich.de/presse
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 24.01.2013 - 09:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 801846
Anzahl Zeichen: 3796
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Bonn
Kategorie:
Vermischtes
Diese Pressemitteilung wurde bisher 183 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Alaaf und Helau: Wann Alkoholgenuss den Versicherungsschutz gefährdet"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Zurich Gruppe Deutschland (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).