Vorwürfe der DUH gegen sächsischen Abfallbehandler bestätigt
ID: 803964
Geschäftsführer des sächsischen Abfallunternehmens S.D.R. Biotec
bekannt
Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat am vergangenen Freitag
(25.1.2013) die Anklage gegen zwei Geschäftsführer des
Abfallunternehmens S.D.R. Biotec Verfahrenstechnik GmbH (Landkreis
Nordsachsen) in besonders schwerem Fall bekanntgegeben. Damit
bestätigt sie die Vorwürfe der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH), die
dem Unternehmen seit 2009 zahlreiche Verstöße bei der Entsorgung
giftiger Abfälle vorwirft. Die Umweltschutzorganisation hatte die
Behörden auf ihren Verdacht aufmerksam gemacht und eigene Recherchen
vor Ort durchgeführt. Die Firma S.D.R. Biotec versprach in der
Vergangenheit, hochgiftigen Sondermüll in weitgehend ungefährliches
Deponiegut zu verwandeln, das kostengünstig auf oberirdischen
Deponien gelagert werden könne.
"Von der DUH veranlasste Bodenproben aus der unmittelbaren
Umgebung des Betriebsgeländes ergaben, dass der Boden weit über die
zulässigen Grenzwerte hinaus mit Schwermetallen wie Blei, Cadmium,
aber auch Arsen belastet war", erklärt der DUH-Projektmanager für
Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer. Weitere Recherchen bestätigten,
dass Abfälle der S.D.R. Biotec GmbH auch nach der Behandlung noch
giftig waren. Fischer kritisiert, dass sowohl das zuständige
Landratsamt Nordsachsen als auch das sächsische Umweltministerium
trotz dieser Erkenntnisse jahrelang nicht einschritten und dadurch
die Gesundheit der Anwohnerinnen und Anwohner sowie die Umwelt
gefährdete.
Ermittlungen des Landeskriminalamtes Sachsen und der
Staatsanwaltschaft Leipzig bestätigen den Verdacht, dass in der
Abfallbehandlungsanlage in Pohritzsch von 2007 bis Anfang 2011
gefährliche Abfälle nicht stabilisiert sowie falsch deklariert
wurden. In diesem Zeitraum wurden erhebliche Mengen angeblich
ungefährlicher Abfälle auf mindestens acht Deponien in Sachsen,
Sachsen-Anhalt und Thüringen abgelagert. Es muss nun geklärt werden,
warum giftige Abfälle überhaupt auf ungeeignete Deponien gelangen
konnten und welche Gefahren von ihnen ausgehen.
Die DUH fordert Kontrollbehörden auf, offensichtliche Verstöße
gegen Genehmigungsvorschriften, wie beispielsweise durch das
Thüringer Abfallunternehmen RCO Recycling-Centrum GmbH, sofort und
energisch zu ahnden. Bei anhaltenden Verstößen sind nicht
ordnungsgemäß arbeitende Unternehmen zum Schutz von Anwohnern,
Mitarbeitern und der Umwelt zu schließen.
Pressekontakt:
Thomas Fischer, Projektmanager Kreislaufwirtschaft
Tel.: 030 2400867-43, Mobil: 0151 18256692, E-Mail: fischer@duh.de
Daniel Eckold, Pressesprecher
Tel.: 030 2400867-22, Mobil: 0151 55017009, E-Mail: eckold@duh.de
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Datum: 28.01.2013 - 11:46 Uhr
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