Sperrverfügungen im Internet brauchen eine gesetzliche Grundlage
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Sperrverfügungen im Internet brauchen eine gesetzliche Grundlage
Die jetzige Entschlossenheit der Bundesregierung, zuegig ein Gesetzgebungsverfahren zur Sperrung von Internetseiten mit kinderpornografischem Inhalt zu initiieren ist uneingeschraenkt zu begruessen. Hierfuer gilt unser Dank Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Es genuegt nicht, Vertraege mit einzelnen Access-Providern abzuschliessen. Fuer Sperrverfuegungen brauchen wir eine klare gesetzliche Grundlage. Mit einem eigenen Gesetz schaffen wir Rechtssicherheit. Gestern hat das Bundeskabinett Eckpunkte zur Bekaempfung der Kinderpornografie beschlossen. Die darin enthaltene Klarstellung, dass eine Ausweitung dieses Instruments auf andere Zwecke nicht beabsichtigt ist, ist wichtig.
Von der Bundesregierung erwarten wir einen zweiten Aktionsplan zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung. Ein effektiver Kinder- und Jugendschutz bedarf einer Gesamtstrategie. Die Bekaempfung sexueller Gewalt und Ausbeutung von Heranwachsenden in den neuen Medien ist dabei ein Baustein.
Wir brauchen dringend weitere wirksamere Instrumente, um Opfer und Taeter zu identifizieren, kompetente Fachkraefte zur Betreuung der Opfer und eine intensivere grenzueberschreitende Zusammenarbeit, um der Taeter habhaft zu werden. Wir fordern beispielsweise verbindliche Vorgaben fuer die Tourismus- und Finanzwirtschaft, um Sextourismus wirksamer zu bekaempfen. Die Initiative der EU, noch staerker gegen den Kauf von kinderpornografischem Material per Kreditkarte vorzugehen, unterstuetzen wir.
Der Kampf gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern steht schon laenger ganz oben auf der Agenda: Beim Zweiten Weltkongress in Yokohama im Jahr 2001 fuehrte die damalige Bundesjugendministerin Christine Bergmann die deutsche Delegation an und hat ihren Einfluss genutzt. 2003 hat die rot-gruene Bundesregierung unter Federfuehrung der Bundesjugendministerin Renate Schmidt den ersten Nationalen Aktionsplan zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung aufgelegt. Viele Massnahmen sind auf dieser Basis umgesetzt worden, beispielsweise wurde mehrfach das Strafrecht verschaerft, der Opferschutz verbessert, die Bekaempfung von Sextourismus und von Kinderpornografie im Internet intensiviert.
Leider hat die Bundesjugendministerin Ursula von der Leyen nicht am Dritten Weltkongress gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen Ende November 2008 in Rio teilgenommen. Im Abschlussdokument spiegelt sich wieder, dass die Bekaempfung der Kinderpornografie im Internet ein Schwerpunkt ist. Die Zusatzerklaerung, die Deutschland gemeinsam mit 15 weiteren Staaten verfasst hat, bekraeftigt das Ziel, Kinderpornografie in den neuen Medien national, EU-weit und vor allem auch international zu bekaempfen.
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Datum: 26.03.2009 - 17:41 Uhr
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